SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Unterstützung statt Entmündigung

Motto: „Nur so viel Betreuung wie nötig“

16.11.2017 - 11:56

Ahrweiler. Unterstützung statt Entmündigung, Selbstbestimmtheit, auch für den, der aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr für sich sorgen kann. Das garantiert das neue Betreuungsrecht seit 25 Jahren. Mit dem Gesetz, das 1992 in Kraft trat und das bis dahin gültige Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ablöste, wurden zahlreiche Betreuungsvereine im Bistum Trier gegründet, unter ihnen auch der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., der sich damals Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer nannte.

Es waren unter anderen Elisabeth Raths † und Toni Schnöger †, die den Verein ins Leben riefen. „Eigentlich sind es bereits 26 Jahre“, weiß Eva-Maria Schnöger, heute Kassiererin des SKFM, die die Gründung des Vereines am 27. August 1991 an der Seite ihres Mannes miterlebt hat. Toni Schnöger, der bereits mehrere Vormundschaften führte, war gebeten worden, den katholischen Betreuungsverein ins Leben zu rufen. Eva-Maria Schnöger: „Die Möbel haben wir auf unsere Kosten gekauft und einen Raum im eigenen Haus zur Verfügung gestellt.“ Bis zum Umzug in die Kölner Straße waren es vor allem Betreuer, die von Toni Schnöger beraten wurden. „Damals wurde alles auf ehrenamtlicher Basis von zwölf Damen und Herren geleistet. Zu dieser Zeit war man verpflichtet, so ein Amt anzunehmen. Denke mal, das waren Leute, die schon eine Vormundschaft hatten“, so Eva-Maria Schnöger. Bis 1995 war Toni Schnöger Erster Vorsitzender und danach bis 1998 Schatzmeister des SKFM. „Später wurde dann ein hauptamtlicher Mitarbeiter eingestellt und heute ist es eine kleine Firma“, zeichnet Eva-Maria Schnöger die beeindruckende Entwicklung des von Elisabeth Raths und Toni Schnöger gegründeten SKFM.

Der SKFM-Ahrweiler zählt heute zu den 106 Betreuungsvereinen im Land Rheinland-Pfalz. Um die Arbeit im Kreis Ahrweiler optimal gestalten zu können, arbeitet der katholische Verein eng zusammen mit dem Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk.


Wahrung der Menschenwürde steht im Vordergrund


Das über 25-jährige Jubiläum des SKFM ist Anlass, auf die positive Entwicklung durch das neue Betreuungsrecht hinzuweisen. Die Wahrung der Menschenwürde in jeder Lebensphase ist für Ralph Seeger vom SKFM eng mit der Gründung des Vereins verbunden: „Heute sprechen wir nicht mehr von ‚Vormundschaft‘ und ‚entmündigtem Mündel‘. Die Freiheit des Betreuten verlangt, dass eine Betreuung auf jene tatsächlich betreuungsbedürftigen Bereiche beschränkt bleibt. Bei einer Betreuung in finanziellen Dingen darf der Betreuer nur in diesem Bereich Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Angelegenheiten zum Beispiel im Gebiet Gesundheit regelt der Betreute weiterhin selbst. Getreu dem Motto: Nur so viel Betreuung wie nötig.“ Zudem haben die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu beraten, fortzubilden, zu werben und bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Hierzu erhalten sie eine Förderung vom Land Rheinland-Pfalz und vom Landkreis. In regelmäßigen Grundkursen werden Betreuer über die Rechte von Betreuten und über ihre Betreuungsaufgaben informiert.


Betreuungsvereine bieten kostenlose Aufklärung


Eine weitere Aufgabe der Betreuungsvereine ist die kostenlose Aufklärung von Bürgern zu den Themen Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Über 380 Menschen konnte der Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler im Jahr 2016 auf diese Weise erreichen. Zu elf Vorträgen wurde der Betreuungsverein im Jahr 2016 von Betrieben und Vereinen eingeladen, um über vorsorgende Maßnahmen zu informieren. Ebenso erhalten betreuende Angehörige von ihrem Betreuungsverein telefonische oder persönliche Beratung. Kontakt und Terminvereinbarung unter Telefon: (0 26 41) 20 12 78.

Um diese vielen Aufgaben auch erfüllen zu können, sind beim Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler zur Zeit drei hauptamtliche sowie 151 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Betreuung tätig. Das alles geschieht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Landkreises, den Amtsgerichten, die rechtliche Betreuer berufen, und allen weiteren Institutionen, die gemeinsam mit dem SKFM und dem Betreuungsverein der Diakonie ein tragfähiges Netzwerk bilden, das den betreuten Frauen und Männern ihr Recht auf Selbstbestimmung gibt, und das seit 25 Jahren. Wer sich für die Tätigkeit als Betreuer interessiert, als Betreuer Rat sucht, Fragen zur Betreuung hat oder mehr über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung wissen möchte, kann sich in Verbindung setzen mit: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: (0 26 41) 20 12 78, Email: info@skfm-ahrweiler.de, Internet: www.skfm-ahrweiler.de.

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