Verbandsgemeinderat Kaisersesch tagte
Aus der 24. Sitzung des Verbandsgemeinderates Kaisersesch vom 04.07.2013 wird berichtet:
1. Neuwahl von zwei Ausschussmitgliedern in den Schulträgerausschuss und eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
a) „Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Sonja Martini, Brachtendorf, als neues Ausschussmitglied in den Schulträgerausschuss.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, ohne den Vorsitzenden.
b) „Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Gertrud Klinkner als neues Ausschussmitglied in den Schulträgerausschuss.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, ohne den Vorsitzenden.
c) „Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Gisela Würtz als neues stellvertretendes Ausschussmitglied für Herrn Kurt Horst in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der Betroffenen und ohne Teilnahme des Vorsitzenden.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Landesgesetzes zur geplanten Gebietsreform der Verbandsgemeinde Treis-Karden im Rahmen des Anhörungsverfahrens
„Der Verbandsgemeinderat beschließt, im Rahmen des Anhörungsverfahrens, zu dem Gesetzentwurf über eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden folgende Stellungnahme abzugeben:
‚Der Verbandsgemeinderat Kaisersesch sowie alle Räte der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kaisersesch haben sich größtenteils einstimmig für die Eingliederung der Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst, Kail, Möntenich und Roes in die Verbandsgemeinde Kaisersesch ausgesprochen. Die hierzu beschlossene Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Treis-Karden, Cochem und Kaisersesch wird, soweit sie die Verbandsgemeinde Kaisersesch betrifft, weiterhin inhaltlich voll anerkannt.
Die 2-Wochen-Frist in § 2 sollte auf eine 3-Wochen-Frist angepasst werden.
Zu § 8 wird angemerkt, dass hier bei dem Übergang der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern die Verbandsgemeinde Kastellaun mit aufgeführt werden sollte. Darüber hinaus sind auch die Beschäftigten mit aufzuführen.
In § 11 sollte das Datum 30.06.2014 auf 30.09.2013 geändert werden, um zeitnah mit den Vorarbeiten beginnen zu können.
§ 14 Abs. 3 sollte so geändert werden, dass auch dem Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderates Kaisersesch das Recht eingeräumt werden muss, die Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Treis-Karden zu prüfen und eine Stellungnahme für den Verbandsgemeinderat Cochem abzugeben.
In § 17 ist zu regeln, dass neben der sogenannten „Hochzeitsprämie“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch eine Schuldendiensthilfe in Höhe von 2.000.000 Euro gewährt wird.‘
Der Verbandsgemeinderat sieht es als dringend erforderlich an, dass zwischen den beteiligten Verwaltungen mit den Vorbereitungsarbeiten für die geplante Eingliederung der 8 Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden in die Verbandsgemeinde Kaisersesch begonnen wird.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Rüge des Herrn Professor Dr. Michael Elicker, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Universität des Saarlandes; Geltendmachung eines beachtlichen Mangels des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB)
„Der Verbandsgemeinderat Kaisersesch nimmt das Schreiben des Herrn Professor Dr. Michael Elicker, Rechts- und Wirtschaftwissenschaftliche Fakultät, Universität des Saarlandes, vom 13.02.2013, mit dem dieser hinsichtlich der III. Änderung des Flächennutzungsplanes einen nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mangel des Abwägungsvorgangs geltend macht, zur Kenntnis.
Die Rüge wird als unbegründet angesehen, da ein beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nicht vorliegt. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen sind im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens abzuarbeiten.“
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung.
Kaisersesch, 17.07.2013
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
gez. Albert Jung, Bürgermeister