Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Die Stadtverwaltung Mayen macht auf den folgenden Wettbewerb aufmerksam:
Zum 22. Mal verleiht das Land Rheinland-Pfalz den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5 % dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und berücksichtigen Menschen mit Behinderungen in ihrem Unternehmenskonzept. Solche positiven Beispiele sollen öffentlich gewürdigt werden. Durch die Preisverleihung sollen weitere Unternehmen und Betriebe in Rheinland-Pfalz auf ihre gesetzliche Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben, aufmerksam gemacht werden.
Die Ausschreibung richtet sich an Betriebe der Privatwirtschaft sowie Dienststellen der Öffentlichen Verwaltung mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und in herausragender Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Auch Kleinbetriebe, die nicht der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen, können sich bewerben. Mayener Firmen, die sich im besonderen Maße engagieren, können sich bei der Stadtverwaltung per Email an fachbereich2@mayen.de melden. Für telefonische Rückfragen steht Herr Seiler unter Telefonnummer 02651/88-2000 bereit. Die Verwaltung wird die Unternehmen sodann für die Preisverleihung vorschlagen. Die jeweils erstplatzierten Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Prämie von je 3.000 Euro. Zusätzlich kann ein Sonderpreis an ein Unternehmen vergeben werden, das durch innovative Ideen beispielhaft die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben vorantreibt. Dieser Preis ist ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert. Die Ehrung aller Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung, zu der das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einlädt.
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung Mayen