Aus dem Polizeibericht
Einbruch in Tabakgeschäft
![Einbruch in Tabakgeschäft Einbruch in Tabakgeschäft](Bilder/Symbolbild-Foto-ROB-881752.jpg)
Symbolbild. Foto: ROB
Dierdorf. Im Zeitraum vom Samstag, 17. Februar, um 22:15 Uhr bis Montag,19. Februar, um 06:00 Uhr kam es zu einem Einbruch in ein Tabakgeschäft im Rewe-XL in Dierdorf. Bisher unbekannte Täter verschafften sich mittels Leitern Zugang über das Dach zu dem Tabakgeschäft und entwendeten Bargeld sowie diverse Tabakwaren im Wert im unteren fünfstelligen Bereich.
Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise zur Tat der Kriminalinspektion Neuwied unter der Telefonnummer 02631-8780 oder per E-Mail an kineuwied@polizei.rlp.de zu melden.
Verdächtige Personen
Hausen(Wied). In der Nacht von Montag, 19. Februar, auf Dienstag, 20. Februar, erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus durch einen aufmerksamen Zeugen Kenntnis über zwei verdächtige Personen in einem Ford Transit, die sich in der Nähe einer Klinik in Hausen (Wied) aufhielten. Bei der Überprüfung stellten die Polizeibeamten fest, dass gegen einen 43-jährigen Insassen mehrere Haftbefehle vorlagen. Daraufhin wurde der Mann festgenommen. Im Zuge der Fahrzeugdurchsuchung stellten die Polizeibeamten zudem Werkzeug sicher, das möglicherweise einem Einbruchdiebstahl zuzuordnen ist. Während der 43-jährige Insasse dem Polizeigewahrsam zugeführt wurde, wurde der 44-jährige Insasse nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Unfall auf dem Schwimmbadparkplatz
Hausen(Wied). Am Mittwoch, 21. Februar, ereignete sich zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr auf dem Schwimmbadparkplatz in der Hönninger Straße in Hausen (Wied) eine Verkehrsunfallflucht. Der oder die Unfallverursacher/-in beschädigte beim Ein- oder Ausparken die rechte Fahrzeugfront eines geparkten PKW Mercedes Benz und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise der Polizeiinspektion Straßenhaus unter der Telefonnummer 02634/9520 oder per E-Mail an pistrassenhaus@polizei.rlp.de zu melden.
Kontrolle in Puderbach
Puderbach. Am Mittwochvormittag, 21. Februar, führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Straßenhaus im Zeitraum von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr in der Mittelstraße in Puderbach eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden 8 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt. Die Pflicht, den Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen, besteht seit 1976. Es ist unbestritten, dass der Sicherheitsgurt, noch vor dem Airbag, der wichtigste Lebensretter bei einem Zusammenstoß ist. Das Nichtanlegen des vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 30 Euro geahndet. Wichtiger als die Vermeidung des Bußgeldes ist jedoch, dass die Fahrzeuginsassen sicher und unverletzt ihr Ziel erreichen. ROB