Politik | 30.11.2022

Dreyer: „Trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte benötigen wir diese zusätzliche Zeit“

Antragsfrist für Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026 verlängert

Flutschäden in Ahrweiler im August 2021.  Foto: ROB

Mainz.Das Bundeskanzleramt hat nach Mitteilung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zugesagt. Die Ministerpräsidentin, die sich beim Bundeskanzler für eine Verlängerung der Frist eingesetzt hatte, begrüßt dies ausdrücklich: „Das ist eine sehr gute Nachricht für die flutbetroffenen Bürger und Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz! Wir haben uns sehr für diese Fristverlängerung eingesetzt - und unsere Argumente wurden in Berlin gehört. Trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte benötigen wir diese zusätzliche Zeit, da die Zerstörungen sowohl hinsichtlich der Schadensintensität als auch der Großflächigkeit immens sind.“ Sie dankte der Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz an der Spitze für die „dringend notwendige Verlängerung“. Für die unzähligen schwer betroffenen Privatpersonen sei der Wiederaufbau eine erhebliche Herausforderung, die für jene besonders schwerwiegend sei, die mit am stärksten von der Flut getroffen seien, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Durch Beschaffung von Ersatzgrundstücken, fehlende Gutachterinnen und Gutachter, fehlende Baumaterialien sowie Handwerkerinnen und Handwerker komme es zu Verzögerungen, die nicht von den Flutbetroffenen zu vertreten seien. Neben den Anträgen von Privatpersonen an den Wiederaufbaufonds gebe es auch beim Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur wie Brücken, Schulen, Kläranlagen oder Rathäusern große Herausforderungen. Hier hatten die Kommunen ebenfalls um eine Verlängerung der Antragsfrist gebeten.

„Alleine die Kommunen bauen hier Infrastruktur auf, die normalerweise in Jahrzehnten gebaut würde. Dieses wichtige Signal aus Berlin zeigt sehr deutlich, dass Bund und Land gemeinsam an der Seite der Kommunen stehen. Die Fristverlängerung stärkt den kommunalen Anpackern ordentlich den Rücken“, so Innenminister Michael Ebling.

Pressemitteilung Staatskanzlei

Flutschäden in Ahrweiler im August 2021. Foto: ROB

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Kommentare
30.11.202214:05 Uhr
K. Schmidt

Da hätte man viel früher drauf kommen können, aber scheinbar musste man mit der Nachricht warten, bis sie pressewirksam mit dem Besuch führender Spitzenpolitiker im Ahrtal zusammen verkündet werden konnte. Und es wird trotzdem die angesprochenen Jahrzehnte dauern, bis sich jeder Denkmalschützer, Naturschützer, Hochwasser-/Klima-/Bauplanungsexperte usw. bei jedem wiederaufgebauten Gartenhäuschen und jedem wiederhergestellten Feldweg ausreichend berücksichtigt fühlt, flankiert von Kostenexplosionen und, wie man aus diversen Rathäusern hört, Personalmangel an allen Ecken. Wohlgemerkt, da reden wir noch nicht von Bau, nur von Planungen, Konzepten, Papierstapeln... Solange an diesen Planungsbaustellen aber nichts passiert, passiert an den richtigen Baustellen draußen natürlich auch nichts. Egal, wo Dreyer, Scholz und Ebling gerade wandern wollen.

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
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