Politik | 15.12.2020

Leserbrief zu BLICK aktuell Remagen 50/2020, S. 8

Ist jemals ein Mensch im Unkelbach zu Schaden gekommen?

Remagen. Bei der Verabschiedung des Remagener Haushalts für 2021 wurde die Maßnahme zur Renaturierung des Unkelbachs mit einem Sperrvermerk versehen. Zu Recht, weil hier noch viele Fragen offen sind und es sich nicht um eine Renaturierung handelt. Bürgermeister Ingendahl lehnte daraufhin jede Verantwortung ab und baute ein Drohszenario auf, in dem neben dem Absturz von Gartenhäuschen, auch spielende Kinder im Bach ums Leben kommen könnten. Ich frage mich, ob gerade bei Starkregen Kinder im Bach spielen, die durch eventuell abbrechende Erde begraben werden könnten, wurde aber heute gefragt, ob das jemals der Fall war und habe darauf geantwortet:

Urkundlich festgehalten ist nach meiner Kenntnis kein Fall. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Jahre 1342 bei der 1000-jährigen Magdalenenflut Menschen am bzw. im Unkelbach ums Leben gekommen sind. Auch wäre es denkbar, dass seinerzeit Gartenhäuschen, die unerlaubt zu nah am Bach standen, weggespült wurden. Aber schon damals hatte es die damalige selbstständige Gemeinde Unkelbach (853 erstmals urkundlich erwähnt) sträflich versäumt, das Gewässer 3. Ordnung sauber zu halten, also von Unrat freizuhalten. Zwar traf im Anno 1342 den Remagener Bürgermeister nicht die Schuld, weil Unkelbach erst am 7. Juni 1969 nach Remagen eingemeindet wurde. Seitdem trägt aber der Remagener Bürgermeister alleine die Verantwortung für die Unterhaltung des Unkelbachs und muss deshalb für die Freihaltung des Bachlaufs von Unrat sorgen. Denn der Unrat ist die Hauptursache für Erosionen in der Bachböschung, die wiederum Schäden verursachen können. Dem Bürgermeister ist das bekannt. Also handelt er hier gegen besseres Wissens und damit grob vorsätzlich. Walter Jung,
Remagen

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