Stellungnahme der FWM-Fraktion zur 17. Sitzung des Ortsbeirates Kürrenberg

Pläne des Oberbürgermeisters widersprechen den gemachten Zusagen

Zehnjähriger Straßenausbauplan, Friedhofsgebührensatzung und „Bebauungsplan „Im Scheid“ im Blickpunkt

Pläne des Oberbürgermeisters
widersprechen den gemachten Zusagen

Das zugesagte Ablaufschema zum Bebauungsplan „Im Scheid“. Foto: privat

18.11.2017 - 11:00

Mayen. Bei einer Vielzahl von interessierten Bürgern als ZuhörerInnen eröffnete der Ortsvorsteher die Sitzung mit der Mitteilung, dass das Bürgerhaus auch über 2017 hinaus vom Kindergarten benötigt wird und somit für öffentliche Veranstaltungen weiterhin geschlossen bleibt. Aufgrund der umfangreichen Thematik hatte Herr Stenner (Ortsvorsteher) die drei städtischen Verwaltungsmitarbeiter Herr Caspary (Friedhofssatzung), Frau Mannes für den Bereich Tiefbau (zehnjähriger Straßenausbauplan) und Herr Heilmayer für die Planung („Im Scheid“) nach Kürrenberg eingeladen. Zur Wohnbauentwicklung „Im Scheid“ hat 2016 eine Einwohnerversammlung stattgefunden, bei der ein klares Bürgerbeteiligungsverfahren gefordert wurde. Daraufhin verfasste der OB Wolfgang Treis eine neue Verwaltungsvorlage 4524/2016/2 mit dem Versprechen, dass ein umfangreiches Bauleitverfahren durchgeführt wird, welches auch in der neuen Vorlage schriftlich festgehalten wurde (siehe Foto Ablaufschema Bebauungsplan „Im Scheid“). Nun wird das Ganze gekippt und der OB plant aktuell entgegen der zugesagten Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan heraus ein vereinfachtes Bauleitverfahren nach § 13b BauGB, also das komplette Gegenteil.


Schnellverfahren ist nicht für Kürrenberg gedacht


Ein solches Schnellverfahren wurde Mitte 2017 von der Bundesregierung per BauGB-Novelle ermöglicht, das bedeutet ohne Umweltbericht und Umweltprüfung sowie mit weniger Bürger- und Behördenbeteiligung. Scharf kritisiert wird diese Novelle von vielen Verbänden, darunter NABU, BUND, BBN, SLR und Deutscher Naturschutzring, die deswegen bei der EU Beschwerde eingereicht haben. Diese bis zum 31. Dezember 2019 gültige Novelle ist eigentlich für große Metropolregionen mit hohem Wachstumsdruck gedacht, was mit Sicherheit für Kürrenberg nicht zutrifft. Trotz allen anders lauteten Zusagen und Versprechungen, die vor einem Jahr noch von der Verwaltung und dem OB bei der Einwohnerversammlung gemacht wurden, stimmte der Ortsbeirat leider dieser nun geänderten Verfahrensweise zu. Die vorausgegangenen Fragen von Frau Knabe waren sicherlich gut gemeint, aber für den Stadtplaner Herrn Heilmayer leicht zu überwinden.

Folglich wurden vom Ortsbeirat auch keine Vorgaben per Antrag definiert. Das wäre eigentlich ganz einfach gewesen. Der Ortbeirat hätte den OB nur an seine Versprechungen und gegebenes Wort erinnern und einfordern müssen. Dadurch hätte der Ortsbeirat auch die Einwohnerversammlung gewürdigt. Die Freien Wähler werden jedenfalls Unterlassenes im Stadtrat nachholen und den OB fragen, warum er von seinen ursprünglichen Zusagen abweicht und nicht mehr die Bürgerbeteiligung (je zwei an der Zahl) zulässt sowie versucht, das zweistufige Behördenbeteiligungsverfahren auszuschalten.

Beim Tagesordnungspunkt „Friedhofsgebührensatzung“ erklärte Herr Caspary, dass die Verwaltung über ein Jahr lang mit der Überarbeitung beschäftigt war. Dies sei nach über 23 Jahren überfällig gewesen. Nach einigen Fragen aus der Mitte des Ortsbeirates, bestehend aus CDU- und SPD-Fraktion, wurden zum einen die Änderung der Friedhofssatzung und zum anderen die Friedhofsgebührensatzung einstimmig beschlossen. Dies ist aus Sicht des FWM-Fraktionsvorsitzenden Hans-Georg Schönberg durchaus erstaunlich, da der Ortsbeirat Alzheim und der zuständige städtische Ausschuss zuvor die gleichen Vorlagen nicht beschlossen haben, und zwar unter anderem aus folgenden Gründen: die stattlichen Gebührenerhöhungen (Nutzung der Leichenhalle +138 Prozent und Urnenrasengräber +95 Prozent) und realitätsfremde Festsetzungen wie ein Arbeitsverbot für gewerbliche Betriebe an Samstagen. Diese dürfen nämlich samstags auf dem Friedhof nicht arbeiten, was letztlich einem Berufsverbot gleich käme. Dies ist selbstverständlich rechtlich zu hinterfragen; außerdem welchen Sinn soll diese unnötige Regelung haben?


Mehr Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger


Zum aktuellen Straßenzustand erläuterte Frau Mannes ein mehrere hundert Seiten umfassende Werk (Zehnjahresplan). Bereits 2007 haben die Freien Wähler Mayen einen Zehnjahresplan für Straßenmaßnahmen in Mayen gefordert, der dann 2014 als Antrag aller vier Ratsfraktionen mehrheitsfähig wurde. Leider sind nochmals drei Jahre vergangen, bis die Verwaltung diesen Ratsbeschluss umgesetzt hat. Jetzt erhalten nicht nur die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein Mehr an Planungsklarheit, wann „ihre“ Straße von Sanierungsmaßnahmen betroffen ist, auch die Versorgungsträger können ihre notwendigen Maßnahmen gezielter planen und einbinden. Gleichzeitig kann damit aber auch die Stadtverwaltung die Versorgungsträger einfacher an den Kosten des jeweiligen Projekts beteiligen - ein finanzieller Vorteil für die betroffenen Anlieger. Durch die Tatsache, dass alle Straßen in Mayen nicht nur digital erfasst wurden, sondern auch nach elf verschiedenen Schadensmerkmalen eingeteilt wurden, sind die Sanierungsmaßnahmen jetzt zeitlich besser planbar.

Frau Mannes, die für das Unterhaltungsmanagement zuständig ist, hat die jährlich rollierende Aufgabe, die richtigen Unterhaltungsmaßnahmen für die Mayener Bürger darzustellen und die erfassten Straßenzustandsdaten zu überarbeiten, zu konkretisieren und zu aktualisieren. So zeigt zum Beispiel die aktuelle Zustandsanalyse, dass ein Drittel der Mayener Straßen - über 30 km - sich im dringlichen Sanierungsstau befinden und umgehend bearbeitet werden müssten. Die Kosten hierfür wurden mit acht Millionen Euro beziffert. Pressemitteilung

FWM-Fraktion

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