Bürgerstiftung Andernach wurde gegründet
Ein sinnvolles Modell in Zeiten knapper öffentlicher Mittel
Das Ehepaar Homuth unterzeichnete mit OB Achim Hütten und Notar Dr. Thomas Steffens den Treuhandvertrag
Andernach. „Das ist mir in den 20 Jahren, in denen ich hier Verantwortung trage, noch nicht passiert: Die Leute beschweren sich schon mal, es gibt auch welche, die sich bedanken, die Anregungen haben, aber, dass der Stadt jemand etwas schenkt, passiert uns zum ersten Mal.“ Mit diesen einleitenden Worten dankte Oberbürgermeister Achim Hütten den anwesenden Eheleuten Horst und Mathilde Homuth für ihre „Zustiftung“ in Höhe von 25.000 Euro. Dieser Betrag ermöglichte jetzt die Gründung einer Bürgerstiftung, deren formeller Gründungsakt im Anschluss an eine nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates vollzogen wurde. Notar Dr. Thomas Steffens verlas die Gründungsdokumente und mit der Unterzeichnung des Treuhandvertrages durch ihn, den Eheleuten Homuth, die in Koblenz leben und ihre Wurzeln in Andernach haben, sowie den Oberbürgermeister wurde die Bürgerstiftung jetzt besiegelt. Stehend und mit kräftigem Beifall zollte der Stadtrat dem Ehepaar Homuth Anerkennung und Dank.
Die Form einer unselbstständigen Bürgerstiftung wurde präferiert
Die Gründung einer Bürgerstiftung wurde schon seit Jahren verwaltungsintern diskutiert. Der Andernacher Stadtrat beschloss die Einrichtung der Stiftung dann im April dieses Jahres. „Eine Bürgerstiftung kann vielfältige Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich finanziell übernehmen, die aufgrund immer knapperer öffentlicher Kassen von den Kommunen zurück gestellt werden“, so liest man es in der Begründung zur damaligen Beschlussvorlage. Hinsichtlich der rechtlichen Konstruktion von Bürgerstiftungen wird weiter ausgeführt: „Reine Bürgerstiftungen sind in der Regel komplett unabhängig und werden daher von Bürgern für Bürger in selbstständiger Form geführt. Möglich ist aber auch eine unselbstständige Stiftung als sogenannte Kleinstiftung mit einer Kommune als Stiftungsträger. Dieser Stiftungsträger verwaltet die Stiftung getrennt von seinem übrigen Vermögen und vertritt sie im Rechts- und Geschäftsverkehr.“ Auf notarielle Empfehlung entschied sich der Rat für die unselbstständige Form. Die komplette Satzung der Bürgerstiftung kann auf der Internetseite www.andernach.de unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ im „Rats- und Bürgerinformationssystem“ eingesehen werden.
Zahlreiche gemeinnützige Zwecke
Die Stiftungseinlage wird auf ein Sonderkonto der Stadt eingezahlt. Daraus resultierende Zinserträge können im Sinne der festgelegten Stiftungszwecke ausgeschüttet werden. Dazu zählen unter anderem folgende Bereiche: Wissenschaft und Forschung, kirchliche Zwecke, öffentliches Gesundheitswesen, Kunst und Kultur, Jugend und Altenhilfe, Naturschutz, Denkmalschutz, Tierschutz, Heimatpflege und weitere soziale Bereiche. Die Stiftung ist gemeinnützig und zielt nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ab. Im Juli werden die Mitglieder des dann neu gewählten Stadtrates in ihrer konstituierenden Sitzung die Mitglieder des Stiftungsrates benennen.
Bleibt zu hoffen, dass die Bürgerstiftung auf fruchtbaren Boden fällt und sich weitere Bürgerinnen und Bürger finanziell engagieren, damit das Stiftungsvermögen gesteigert werden kann.