Der Kreistag hat den schrittweisen Rückbau des „Helfer-Zentrums“ in der Grafschaft beschlossen. Nun klärt die Verwaltung über die Hintergründe auf

Ahrtal: Kreisverwaltung nimmt Stellung zu Vorwürfen bei Facebook

Ahrtal: Kreisverwaltung nimmt Stellung zu Vorwürfen bei Facebook

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Foto: ROB

23.06.2022 - 08:23

Kreis Ahrweiler. Am 31. Mai 2022 hat der Kreistag Ahrweiler in nicht-öffentlicher Sitzung über die weitere finanzielle Unterstützung des Helfer-Zentrums am Standort Grafschaft-Ringen beraten. Der Tagesordnungspunkt musste nicht-öffentlich beraten werden, da die Kommunalordnung dies für Vertragsangelegenheiten so vorsieht.

Der Kreistag fasste unter anderem den Beschluss, sowohl den Betrieb der Helfer-Unterkunft „Wilhelmshafen 2.0“ als auch die Spendenannahme im „Baustoffzelt Kaiser 2.0“ zum 31. Mai 2022 zu beenden. Das Baustoffzelt sowie das Außengelände sind bis spätestens zum 31. Juli 2022 zu räumen und für den Rückbau vorzubereiten, heißt es in dem Beschluss weiter. Diese Entscheidung hatte insbesondere in den sozialen Medien eine weitreichende und heftige Debatte ausgelöst.


„Der Nachweispflicht nicht nachgekommen“


Dem Betreiber wurde der Beschluss unmittelbar im Anschluss an die Sitzung in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt und die Hintergründe erläutert. Zwar sei die Entscheidung sehr kurzfristig getroffen worden, da die ursprünglich für den 20. Mai angesetzte Kreistags-Sitzung abgesagt werden musste.

„Dennoch müssen wir feststellen“, betont Landrätin Cornelia Weigand, „dass der Betreiber weder seiner Nachweispflicht für die bislang an den Standorten Walporzheim und Ringen für beide Einrichtungen entstandenen Kosten nachkommt, noch die notwendigen Schritte einleitet, um eine Schließung zum 31. Juli zu gewährleisten.“ Vielmehr werde insbesondere in den sozialen Medien dazu aufgerufen, weiterhin Sachgüter anzuliefern, die nunmehr nicht als „Spenden“, sondern als „Geschenke“ deklariert würden, um den Beschluss des Kreistags zu unterlaufen. „Dies ist von unserer Seite aus nicht hinnehmbar“, stellt Weigand klar.


Spenden und „Geschenke“


Bereits im Februar wurde der Betreiber des Baustoffzeltes aufgefordert, die Warenströme für den Monat März zu dokumentieren, um dem Gremium bei seiner Sitzung im Mai die Möglichkeit einer Kosten-Nutzen-Abwägung zu ermöglichen.

Dabei ging es nicht darum, „jede Schraube zu zählen“, wie es auf dem Facebook-Kanal des „Baustoffzelts Kaiser 2.0“ dazu hieß, sondern darum, wesentliche Warenströme zu erfassen und nachzuweisen. Erst Ende April und nach vier weiteren Aufforderungen übermittelte der Betreiber eine grobe Aufschlüsselung von Waren und Leistungen, die jedoch entgegen der Absprache nicht durch Belege dokumentiert waren. Einzig überprüfbar für die Kreisverwaltung Ahrweiler waren die Werte des Teils der Sachspenden, für die Spendenbescheinigungen durch die Finanzabteilung der Kreisverwaltung ausgestellt worden waren. Das Prüfungsergebnis stimmte jedoch nicht mit den Angaben des Betreibers überein. Weitere Aufforderungen zur Vorlage von Belegen der Warenströme ignorierte der Betreiber. Auch das in einem persönlichen Gespräch gemachte Angebot der Verwaltung, für den Betreiber die im „Baustoffzelt 2.0“ vorhandenen Lieferscheine zusammenzustellen und zu summieren, wurde seitens des Betreibers nicht angenommen.

Vielmehr äußerte sich der Betreiber dahingehend, dass die Warenströme zu keinem Zeitpunkt dokumentiert worden seien und die von ihm selbst dargestellten bisherigen Spendenwerte demnach auf überschlägigen Schätzungen beruhen würden.


Unstimmigkeiten auch bei Übernachtungen


Auch die vom Betreiber für April angegebenen Übernachtungszahlen für das Helfer-Camp „Wilhelmshafen 2.0“ am Standort Ringen sind für die Verwaltung nicht prüffähig. Die Übernachtungseinrichtung für Helfer konnte entgegen der ursprünglichen Planungen erst deutlich verspätet zum 1. April in Betrieb gehen. Grund hierfür war eine fehlende Prüfstatik für die Überdachung der Containeranlage.

Das Bauamt der Kreisverwaltung Ahrweiler hatte den Betreiber als Verantwortlichen der Anlage wiederholt zur Vorlage aufgefordert, da diese für die Sicherheit der Helferinnen und Helfer unabdingbar ist. Eine Vorlage erfolgte jedoch erste Ende März. Somit standen die vorgesehenen Übernachtungsplätze für Fluthelfer bis dahin nicht zur Verfügung.


Fortsetzung der Arbeit nicht möglich


Die finanziellen Mittel für Umzug, Betrieb und Abbau des „Helfer-Zentrums“ können Stand heute weder über die Soforthilfe des Landes noch über den Wiederaufbaufonds abgerechnet werden. Sie belasten demnach zu einhundert Prozent den Kreishaushalt. „Umso wichtiger ist es“, betont Weigand, „dass die Kosten seitens des Betreibers offen und transparent dargelegt werden, damit wir diese verlässlich und seriös überprüfen können. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises und insbesondere den Betroffenen der Flutkatastrophe schuldig.“

Festzustellen ist, dass der Betreiber nicht mit der Kreisverwaltung kooperiert und trotz vielfacher Aufforderungen keine Bestrebungen unternommen hat, die für einen möglichen Fortbestand des Projekts Helfer-Zentrum Ringen erforderlich gewesen wären. Allein vor diesem Hintergrund ist eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht möglich.


Hintergrund


Im Oktober 2021 hatte der Kreisvorstand entschieden, dass die Kosten für die Hilfsprojekte „Baustoffzelt Kaiser“ und „Wilhelmshafen“, damals noch am Standort Walporzheim, durch den Kreis Ahrweiler getragen werden. Beide Einrichtungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Wochen ohne offizielle Beauftragung in Betrieb.

Die Entscheidung für eine finanzielle Unterstützung wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass beide Projekte zum damaligen Zeitpunkt wichtig für die von der Flutkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger und bei der Bewältigung der Katastrophe waren. Anfang November fasste der Kreis- und Umweltausschuss den Beschluss zur Zentralisierung der Helferorganisationen am Standort Innovationspark Ringen in der Gemeinde Grafschaft. Dies war vor dem Hintergrund notwendig, dass sich die Anlagen in Walporzheim im vorläufigen besonderen Gefahrenbereich (gelbe Zone) innerhalb des Überschwemmungsgebiets der Ahr befanden. Mit diesem Beschluss war auch eine Kostenzusage für den Umzug des Wilhelmshafen sowie des Baustoffzelts Kaiser und der damit einhergehenden Betriebskosten bis zum 31. Mai 2022 verbunden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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