Allgemeine Berichte | 26.05.2023

„Aktion Deutschland Hilft“ Bündnisorganisationen beraten Flutbetroffene

Der Weg ins Fluthilfebüro lohnt sich

Betroffene Privatpersonen, Vereine, Verbände und Stiftungen finden bei der Fluthilfe Rat

Michael Kaufmann ist Projektleiter der Malteser für die Einzelfallhilfe in Rheinland-Pfalz.  Foto: MDH

Kreis Ahrweiler. Auch fast zwei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe in Deutschland unterstützen Bündnisorganisationen von „Aktion Deutschland Hilft“ die Betroffenen. Doch viele Menschen wissen nach wie vor nicht, wie sie Gelder beantragen können. Beratung finden sie in den Fluthilfebüros der Malteser, des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Johanniter. Welche Unterstützung für Privatpersonen aus Spendengeldern möglich ist und welche Finanzhilfen Betroffene bei den Maltesern beantragen können, erklärt Michael Kaufmann. Er ist Projektleiter der Malteser für die Einzelfallhilfe in Rheinland-Pfalz.

„Für verloren gegangenen Hausrat zahlen wir Pauschalen: für die erste Person im Haushalt bis zu 5.000 Euro, für die zweite bis 3.000 Euro und für alle weiteren bis zu jeweils 1.500 Euro. Die Empfänger:innen bekommen das Geld überwiesen und weisen durch Rechnungen nach, dass sie es für Hausrat ausgegeben haben und nicht z.B. für Urlaubsreisen“, so Michael Kaufmann.

Als Hausrat zählt vereinfacht gesagt alles, was rausfällt, wenn man ein Haus auf den Kopf stellt: Möbel, Geschirr, Haushaltsgeräte und Wertsachen. „Allerdings bezahlen wir keine Luxusgüter: Einen Ring für 8.000 Euro würden wir nicht übernehmen“, merkt Herr Kaufmann an.

Beim Wiederaufbau von selbst genutztem Wohneigentum müssen die Betroffenen – nach Abzug der Leistungen von Staat und Versicherungen – einen Eigenanteil von maximal 20 Prozent stemmen. Dabei können sie Unterstützung aus den Spendengeldern der Hilfsorganisationen bekommen. Es sind jedoch einige Nachweise nötig: Erstens eine Bescheinigung, dass die Antragsteller:innen betroffen sind. Die gibt es im Rathaus bzw. bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde.

Zweitens ist in Rheinland-Pfalz ein Gebäude-Gutachten notwendig. Die Info-Points der Landesbank informieren darüber. Die Landesbank braucht ohnehin ein Gutachten für die Auszahlung – der Fluthilfe der Malteser genügt eine Kopie dieses Gutachtens. In NRW ist es anders: Bei Kosten bis 50.000 Euro reicht ein Kostenvoranschlag des Handwerkers. Erst bei höheren Kosten ist ein Gutachten nötig. Dazu beraten die Fluthilfebüros der Hilfsorganisationen sowie die Landesbank.

Drittens muss die Fluthilfe wissen, was die Antragsteller:innen sonst noch bekommen: vom Staat (Nachweis durch Bescheid der Landesbank), von der Versicherung (Nachweis durch Leistungs- oder Ablehnungsbescheid) und von anderen Hilfsorganisationen. Zu letzterem Punkt wird auch in die Phoenix-Datenbank geschaut, in der alle Spendenauszahlungen gelistet sind.

Auch wer von anderen Hilfsorganisationen Leistungen erhalten hat, kann bei der Fluthilfe der Malteser Gelder beantragen. Andere erhaltene Leistungen müssen aber angegeben und verrechnet werden, denn die maximale Schadenssumme im Gutachten darf nicht überschritten werden.

Aber was wenn der Bau doch teurer wird als veranschlagt? Dann lassen die Landesbanken einen Mehrkostenantrag zu. Die Banken zahlen dabei wieder 80 Prozent. Für die restlichen 20 Prozent werden die Menschen in den Fluthilfebüros beraten.

Der Weg in die Fluthilfebüros ist für Betroffene ohnehin ratsam. Für eine Erstberatung nehmen sich die Helfer gerne drei, vier Stunden Zeit. Betroffene werden bei Bedarf außerdem an psychosoziale Beratungsstellen verwiesen. Auch Vereine, Verbände und Stiftungen finden in den Fluthilfebüros Rat.

Möglich ist diese Hilfe dank der hohen Spendenbereitschaft vieler Menschen.

Pressemitteilung

Aktion Deutschland Hilft e. V.

Michael Kaufmann ist Projektleiter der Malteser für die Einzelfallhilfe in Rheinland-Pfalz.  Foto: MDH

Michael Kaufmann ist Projektleiter der Malteser für die Einzelfallhilfe in Rheinland-Pfalz. Foto: MDH

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