Verschiebung durch Osterfeiertage

Abfuhrtermine und Schließzeiten der Entsorgungsanlagen

22.03.2023 - 17:42

Koblenz. Mit Blick auf die Osterfeiertage informiert der Kommunale Servicebetrieb Koblenz über Verschiebungen bei Abfuhrterminen der Restabfall- und Biotonnen sowie Schließzeiten seiner Entsorgungsanlagen.

So sind am 7. April (Karfreitag), 8. April (Ostersamstag) und 10. April (Ostermontag), folgende Betriebsstandorte des Servicebetriebes geschlossen: Kompostieranlage Niederberg, Schadstoffsammelstelle Rauental, Wertstoffhof Industriegebiet, Zentraldeponie Eiterköpfe.

Bei den Restabfalltonnen/Grauen Tonnen kommt es in der 15. Kalenderwoche bedingt durch den Feiertag Ostermontag am 10. April in allen Revieren zu einer Nachverlegung der Leerung. Das heißt, Montagsreviere werden erst dienstags, Dienstagsreviere werden mittwochs, Mittwochsreviere donnerstags usw. entleert. Die Tonnen der Nachverlegung müssen am geänderten Abfuhrtag bis 6 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden bzw. zugänglich sein (bei Vorstelldienst). Nicht bereitgestellte Tonnen können nicht entleert werden.

Bei der Leerung der Biotonnen/Brauen Tonnen kommt es aufgrund des Feiertages Karfreitag am 7. April zu einer Vorverlegung. Die Tonnen aller Dienstag - Freitagsreviere der 14. Kalenderwoche 2023 (Karwoche) werden einen Tag früher entleert als üblich - die der Montagsreviere sogar zwei Tage früher, also bereits in der 13. Kalenderwoche. Die Biotonnen der Montagsreviere werden somit bereits am Samstag, den 1. April entleert, anstatt am 3. April. Die Biotonnen müssen am vorgezogenen Abfuhrtag morgens bis 6 Uhr am Straßenrand zur Abfuhr bereitgestellt werden bzw. zugänglich sein. Nur dort, wo aus betriebstechnischen Gründen keine Biotonnen aufgestellt werden konnten, sind die Restabfalltonnen von der Vorverlegung betroffen. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen.

Weitere Informationen erhält man bei der Abfallberatung des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz unter 0261 129-4518 bzw. 4519 oder bei den Straßenmeistern unter 0261 129-4512 bzw. 4513. Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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