Allgemeine Berichte | 04.08.2017

Straffreie Abgabe bei Polizei oder Waffenbehörde bis 30. Juni 2018

Anzahl illegaler Waffen verringern

Kreis Mayen-Koblenz. Das Kabinett hat beschlossen, den illegalen Besitz von Schusswaffen für eine gewisse Frist nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die dafür notwendige Änderung des Waffengesetzes ist jetzt in Kraft getreten und sieht vor, dass bis zum 30. Juni illegale Schusswaffen straffrei bei der Polizei oder der Waffenbehörde im Kreishaus abgegeben werden können. So soll die Anzahl, der im Umlauf befindlichen illegalen Waffen verringert werden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen angepasst. Für Neuanträge erlaubnispflichtiger Waffen sind demnach Sicherheitsbehältnisse der Stufen A und B nicht mehr zulässig. Es muss nun ein Behältnis der Sicherheitsstufe 0/N nach DIN-EN 1143-1. Für Altbesitzer gilt Bestandsschutz. Mehr Infos bei Michael Erlemann von der Unteren Waffenbehörde, Tel. (02 61) 10 85 61 oder per Email michael.erlemann@kvmyk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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