SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V.
Intensiver Workshop zum Thema Patientenfügung
Aktive Betreuer und Bevollmächtige in Bad Neuenahr-Ahrweiler geschult
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eine Patientenverfügung setzt im Behandlungsfall den Willen eines Menschen um. Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuter sowie Bevollmächtigte eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe, die Wünsche eines betreuten Menschen zu erkennen und in einer Patientenverfügung niederzuschreiben.
Beim Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche BetreuerInnen“ in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler kamen zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V. ins Gespräch. Dieser erklärte, unter welchen Voraussetzungen Patientenverfügungen für betreute Personen gestaltet werden können und was dabei zu beachten ist. In der sehr intensiven Arbeitsgruppe gab Seeger Tipps, wie eine Patientenverfügung gemeinsam mit der betreuten Person erstellt werden kann und dass ohne seine Einwilligungsfähigkeit ein solches Dokument nicht abgefasst werden kann. Ralph Seeger: „Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite, also auch die Risiken einer ärztlichen Maßnahme, erfassen kann.“ (BGH, Urteil vom 28.11.1957, 4 Str 525/57; BGH NJW 1972, 335; OLG Hamm FGPrax 1997, 64).
Eine wichtige Maßgabe und weitere Sicherheit gibt das vom Bundesgerichtshof am 6. Juli 2016 gegebene Urteil, führte Ralph Seeger aus: „Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass eine Patientenverfügung so konkret wie möglich sein muss. Sie muss konkrete Krankheits- bzw. Behandlungssituationen beschreiben, für die konkrete Behandlungswünsche benannt werden. Allgemeine Formulierungen wie ‚keine lebenserhaltende Maßnahmen‘ reichen nicht aus, um eine zweifelsfreie Patientenverfügung zu erstellen.“
Weitere Fragen beantwortet auch die Broschüre vom Bundesministerium der Justiz „Patientenverfügung: Leiden - Krankheit - Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“, die im Netz kostenlos heruntergeladen werden kann.
Bei weiteren Fragen: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.