SPD Koblenz fühlt sich bestätigt
Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig
Koblenz. Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (sog. Eilverfahren), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben.
„Die genannte Haus- und Badeordnung enthält seit dem 1. Januar 2019 eine Regelung über die zulässige Badekleidung, wonach der Aufenthalt im Nassbereich nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts gestattet ist. Neoprenanzüge sind für Leistungsschwimmer und Triathleten im Rahmen des Schwimmtrainings zugelassen. Im Rahmen des Schulschwimmens wird das Tragen eines Burkinis erlaubt“, erklärt Detlev Pilger, Vorsitzender der SPD Koblenz, „Wir haben uns in der Dezemberratssitzung als SPD einstimmig gegen das Burkiniverbot gestellt, doch leider ist es mit einer Mehrheit von CDU, Freie Wähler und AfD beschlossen worden. Unsere Rechtsauffassung zu der Thematik ist eine andere gewesen, wir fühlen uns durch die Entscheidung des OVGs eindeutig bestätigt und es freut uns, dass dieser Beschluss nun so gefasst worden ist.“
Pressemitteilung des
Bürgerbüro von
Detlev Pilger, MdB
Ich war 2016 in Marokko. Dort habe ich in einem Hotel am Schwimmbad ein Schild gesehen das in diesem Bad Burkinis verboten sind. Gerne schicke ich Ihnen die Bilder per Mail zu.