Bundesregierung erweitert Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus
Kontaktsperre: Alle Maßnahmen im Überblick
23.03.2020 - 09:26
Berlin. Am gestrigen Sonntag haben Bund und Länder die gemeinsame Richtlinie im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ausweitet. Die Maßnahmen gelten zunächst für zwei Wochen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Kontaktverbot können Strafen in Höhe bis zu 25000 Euro verhängt werden.
Hier die konkreten Maßnahmen im Überblick:
- 1. Die Bürger/Bürgerinnen werden angehalten die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten
- 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet - Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden
- 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für Andere oder auch individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft, sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich
- 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen, sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage absolut inakzeptabel.
- 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, davon ausgenomnmen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
- 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen
- 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter und die Besucher umzusetzen
- 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens 2 Wochen haben - Bund und Länder werden bei der Umsetung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epedemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Wenn etwas gelernt aus Corona dann das Klimakrise und Rechtsgefahr von teuer bezahlten Menschen eingeredet wird. Bei echter Gefahr man nichts mehr hört von ihnen.
Die Corona-Krise zeigt, dass Krankenschwestern, Pfleger, Arzthelfer, Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Bahn- und Busfahrer oder Fernmeldetechniker die wahren Stützen unseres Gemeinwesens sind. Akademische "Schwätzperlen" wie Gender-, Gleichstellungs- oder Klimaschutzbeauftragte sind nutzloser Ballast einer Wohlstandsgesellschaft.