Arbeitsgruppe befasste sich mit den erforderlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten einer muslimischen Bestattung

Bestattungen und Totenwaschungen für Muslime sind möglich

Bestattungen und Totenwaschungen
für Muslime sind möglich

Vertreter der Stadt Lahnstein trafen sich, um sich ein Bild zu machen. Foto: Werner Kratz/Stadtverwaltung Lahnstein

14.08.2018 - 15:53

Lahnstein. Vertreter des Beirates für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Stadtverwaltung Lahnstein verschafften sich auf dem Friedhof Braubacher Straße ein Bild über die geschaffene Möglichkeit zur Durchführung muslimischer Bestattungen.

Bereits seit geraumer Zeit ist es in Lahnstein möglich, entsprechende Bestattungen vorzunehmen, allerdings fehlte es bisher an einer geeigneten Waschmöglichkeit. Um Abhilfe zu schaffen, wurde jetzt im Bereich der Leichenhalle des Friedhofs Oberlahnstein ein entsprechender Waschraum hergerichtet, der zukünftig die rituelle Waschung verstorbener Muslime vor der Beisetzung ermöglicht.

Eine eigens zur Erstellung eines Rohkonzeptes eingesetzte Arbeitsgruppe befasste sich mit den erforderlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten einer muslimischen Bestattung. Hierbei war schon zu erkennen, dass die Riten für muslimische Bestattungen größtenteils mit der bestehenden Friedhofssatzung zu vereinbaren sind. Eine Ausrichtung der Gräber nach Mekka ist unproblematisch. Hinsichtlich der Grabarten sollen Reihen- und Wahlgräber angeboten werden, wobei die Verlängerungsmöglichkeit bei Wahlgräber positiv gesehen wird. Die Grabpflege und die Grabgestaltung sollen sich an den bestehenden Satzungsbestimmungen orientieren. Zu der Waschung wurde die Notwendigkeit einer Waschmöglichkeit vor Ort gesehen, für die aber keine großen Anforderungen zu stellen sei. Zunächst wäre eine Waschung aber auch außerhalb des Friedhofs denkbar.

Am 15. März 2012 wurde in einem Ortstermin auf dem Friedhof Braubacher Straße vor Ort der Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgräbern aufgezeigt. Auch wurde ein Grabfeld besichtigt, das sich für muslimische Bestattungen anbietet. Des Weiteren fand eine Besichtigung der Räumlichkeiten des Friedhofs statt.

Zur Konkretisierung wurden im Januar 2013 grundlegende Entscheidungen vonseiten der Stadt zum Bestattungsort und der Bestattungsart getroffen. So wurde endgültig bestimmt, dass die muslimischen Bestattungen auf dem Friedhof Braubacher Straße auf einem Grabfeld im nördlichen Teil des Friedhofs in geosteten Gräbern erfolgen sollen. Am 29. März 2013 wurde auf dem ausgewählten Grabfeld die Ausrichtung der anzulegenden Gräber unter Hinzuziehung eines islamischen Geistlichen festgelegt (Bestimmung der Richtung nach Mekka).

Letztendlich hat der Stadtrat am 4. Juli 2013 eine Ergänzung der Friedhofssatzung beschlossen, wonach Reihen- und Wahlgrabstätten für Muslime in einem besonderen Grabfeld mit geosteten Gräbern auf dem Friedhof Braubacher Straße möglich ist. Weitere Ergänzungen von Satzungen (Friedhof- und Gebührensatzung) waren nicht erforderlich, da zum einem die Gebühren für Reihen- und Wahlgräber nach den geltenden Regelungen bemessen werden und sich die Grabpflege und Grabgestaltung an den bestehenden Vorschriften der Friedhofssatzung orientieren soll.

Am 7. August 2018 fand nun eine Begehung der Räumlichkeit mit der Verwaltung und dem Vorsitzenden des Beirats für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund statt, bei der sich vor Ort ein Bild über den neuen Waschraum gemacht wurde. Eine rituelle Waschung verstorbener Muslime vor der Beisetzung ist ab sofort in Lahnstein möglich.

Bei Fragen zu muslimischen Bestattungen kann auch der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund in Lahnstein helfen. Ansprechpartner sind Turgay Emel, Handynummer: 01 71-3 17 77 92 oder Filiz Achhammer, Handynummer: 01 70-2 10 85 91.Pressemitteilung

Stadt Lahnstein

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