Standsicherheit der Nordböschung des Tagebaus
Sperrung des Wirtschaftsweges
Entlang der Kiesgrube „Am Noel“ in Swisttal-Buschhoven
Buschhoven. Von der Gemeinde wurde der Wirtschaftsweg entlang des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus Rheinbach Flerzheim im Bereich der Flurbezeichnung „Am Noel“ in Swisttal-Buschhoven gesperrt. Grund hierfür sind die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg zur Standsicherheit der Nordböschung des Tagebaus.
Die Bezirksregierung führt aus, dass die Böschung als Gewinnungsböschung hergestellt wurde, da zum damaligen Zeitpunkt von einer Erweiterung des Tagesbaus in Richtung Norden ausgegangen wurde. Die sogenannte Nordböschung entspricht demzufolge nicht den Maßgaben einer Endböschung und ist nicht dauerstandsicher hergestellt. Um eine ausreichende Gesamtstandsicherheit der Nordböschung zu erlangen ist die Herstellung einer Verschüttung erforderlich. Diese Vorgehensweise entspricht gleichfalls der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW, so die Bezirksregierung.
Die Ausführungen der Bezirksregierung sind Teil der ihr erteilten Zulassung des fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Quarzsand- und Quarzkiestagebau Rheinbach-Flerzheim. Über die Zulassungsentscheidung des Rahmenbetriebsplans durch die Bezirksregierung Arnsberg wurden der Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss in Kenntnis gesetzt. In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse am 15. März 2018 wurde beschlossen, eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung der Bezirksregierung vorzunehmen und gegebenenfalls fristwahrend Klage zu erheben. Darüber hinaus wurde beschlossen Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Nordböschung durchzuführen. Die Bezirksregierung wurde über die Sperrung des Wirtschaftswegs informiert und um Stellungnahme zur Herstellung der Verschüttung zur Sicherstellung einer ausreichenden Gesamtstandsicherheit der Nordböschung gebeten.
Pressemitteilung
Gemeinde Swisttal