Polizei stellte Roller in Bad Neuenahr sicher
14.03.2021 - 16:15h
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Samstagabend, gg. 20.00 Uhr, wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 72-jähriger Mann aus Bad Neuenahr mit seinem Roller überprüft. Da der Roller als Kleinkraftrad einzustufen war, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h lag, unterlag das Führen dieses Fahrzeuges der Fahrerlaubnispflicht. Eine solche konnte der Mann jedoch nicht vorlegen. Es stellte sich im Weiteren heraus, dass bereits ein Verfahren wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei der Polizei anhängig ist. Auch in diesem Fall nutzte der Mann seinen eigenen Roller. In der aktuellen Kontrollsituation wurde dem Mann gestattet, seinen Roller nach Hause zu schieben, da er sich schon in unmittelbarer Nähe zu seiner Wohnung befand. Der Mann zeigte sich auch einsichtig und sagte zu, nicht mehr fahren zu wollen. Die Beamten schenkten dieser Aussage Glauben und entließen den Mann.
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