Joachim Paul (AfD): „Jüngste Äußerungen von OB David Langner zu meiner Person und der AfD verstoßen gegen das Neutralitätsgebot“
Langner soll Aussagen unverzüglich widerrufen
Koblenz. „Oberbürgermister David Langner hat sich in den vergangenen Tagen mit mehreren Stellungnahmen in die Debatte um meine Person und die rheinland-pfälzische AfD eingemischt: In meinem Verhalten sehe er eine gefährliche Entwicklung. Das Klima im gesamten politischen Raum habe sich durch die AfD verändert, auch im Koblenzer Stadtrat. Es würden Dinge ausgetauscht, die vorher nicht zum guten politischen Stil gehört hätten. In den Anfragen der AfD im Stadtrat würden oft Vorverurteilungen getroffen, bevor die eigentliche Antwort vorliege.
Ferner kommentierte er meine Kandidatur für den AfD-Landesvorsitz: „Die AfD muss sich entscheiden, ob sie einen solchen Vorsitzenden haben will. Sie bestreitet ja immer, dass sie in die rechtsextreme Ecke rutschen würde. Ich glaube mit Herrn Paul als Vorsitzenden wäre das ein klares Signal, dass diese Richtung weiter eingeschlagen wird.“
Staatsorgane, zu denen auch Kommunalverwaltungen und die ihr angehörenden Amtsträger gehören, unterliegen der Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Hierzu liegt eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 vor:
„Die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes macht es erforderlich, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren. Die Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten. Ihre Einwirkung in den Wahlkampf zugunsten oder zulasten einer politischen Partei widerspricht dem aus Art. 21 Abs. 1 GG resultierenden Status der Parteien. Aber auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität. Denn der Prozess der politischen Willensbildung ist nicht auf den Wahlkampf beschränkt, sondern findet fortlaufend statt.“
Die Autorität eines Amtes darf folglich nicht genutzt werden, um politische Debatten zu beeinflussen. Problematisch sind Äußerungen immer dann, wenn sie ein Hoheitsträger in seiner hoheitlichen Funktion tätigt. Dazu der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags:
„Für einen Amtsbezug sprechen die ausdrückliche Bezugnahme des Sprechers auf sein Amt und der inhaltliche Zusammenhang der Aussage mit der amtlichen Tätigkeit. Findet die Äußerung in Amtsräumen statt oder wird sie auf der Internetseite eines Ministeriums oder einer Stadtverwaltung publiziert, sprechen diese Indizien ebenso für einen Amtsbezug wie die Verwendung von Hoheitszeichen. Aus Empfängersicht bedient sich der Sprecher in diesen Fällen einer besonderen Autorität, die ihm sein Amt verleiht. (…)
Äußert sich ein Amtsträger zugunsten der eigenen oder zu Lasten einer anderen Partei, so stehen seiner Äußerungsbefugnis Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber. Aus Art. 21 Abs. 1 GG wird das Recht der Parteien abgeleitet, gleichberechtigt an der politischen Willensbildung teilnehmen zu können. Im Wahlkampf verstärkt Art. 38 GG dieses Recht mit den Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl. Maßgeblich für den Ausgleich zwischen der Äußerungsbefugnis des Amtsträgers und der Chancengleichheit der politischen Parteien ist der unverfälschte Wettbewerb der Parteien. Daher gilt ein staatliches Neutralitätsgebot, auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Hoheitsträger haben sich danach stets sachlich und korrekt zu äußern. Diffamierende Äußerungen und Werturteile, denen sachfremde Erwägungen zugrunde liegen, sind unzulässig.“
Langner hat die o.g. Aussagen nicht als Privatperson oder SPD-Mitglied, sondern als Amtsträger getätigt. Das eingebettete Videointerview wurde deutlich erkennbar in seinem Amtszimmer durchgeführt. Untertitelt wurde es überdies mit „Oberbürgermeister Stadt Koblenz“. Seine Aussagen enthalten zahlreiche Spekulationen, Werturteile und Diffamierungen, die explizit gegen meine Person, meine Funktion als Mandatsträger sowie die rheinland-pfälzische AfD gerichtet sind. Offenkundig liegt damit ein gravierender Verstoß gegen das o.g. Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot vor. Ich fordere den Oberbürgermeister auf, die betreffenden Aussagen unverzüglich offiziell zu widerrufen. Andernfalls werden wir juristische Schritte einleiten.“
Pressemitteilung des
Büros von Joachim Paul
Wieder einmal desorientiert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine rechtlich NICHT bindende Resolution.Sie enthält lediglich grundlegende ANSICHTEN über die Rechte,die jedem zustehen SOLLTEN.Sie stellt KEINE verbindliche Rechtsquelle dar,ist nicht justiziabel u.einklagbar.
Wer wie PAUL Mitglied in einer Burschenschaft (DER RACZEKS ist, die sich rassistischer Aufnahmekriterien bedient, fortschreitende Überfremdung anprangert u.Menschen,"die nicht vom deutschen Stamm sind" nicht in die Burschenschaft aufnimmt,die rassistische Ideologien vertritt,die durch ein SS-Standgericht zum Tode verurteilte deutsche Widerstandskämpfer als Landesverräter bezeichnet) u.der für eine rechtspopulistische Zeitschrift wie COMPACT (müssen Sie mal lesen Herr Klasen) schreibt.die als Sprachrohr der AfD u.der islamfeindlichen PEGIDA-BEWEGUNG gilt,der hat in der Politik nichts zu suchen.Im übrigen Herr Klasen - Paul wird NICHT einer strafbaren Handlung beschuldigt.
Mimimimimiiiii
Zur Causa Joachim Paul, auch HIER GILT, z.B., Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Sollte der Vorwurf von Paul gegen OB Langner zutreffen,dann wäre Gesprochenes mehr als dumm zu bezeichnen.Öffentliche,politische Äußerungen von sogen.Hoheitsträgern unterliegen rechtlichen Grenzen.Dafür sorgt das Neutralitätsgebot.Problematisch wären daher Äußerungen,die Herr LANGNER in seiner Funktion als OB getätigt hat.Spricht er als BÜRGER,insbesondere als PARTEIPOLITIKER,bedarf es keiner besonderen Beschränkungen.Der Unterschied zwischen FREIHEITSRECHT,MEINUNGSFREIHEIT nach Art.5 GRUNDGESETZ müsste ihm doch bekannt sein.Ein Videointerview auch noch mit "Oberbürgermeister Stadt Koblenz" zu untertiteln offenbart rechtliche Defizite u.eine situationsbedingte Überforderung (auch in Zusammenhang mit seiner Verhaltensweise in Sachen "geplatzter" Ratssitzung).
Heute hat König Hendrik Hering Herrn Joachim eigenmächtig endgültig schuldig gesprochen. Ich denke es reicht und solche Parteien sprechen von Demokratie und Rechtstaat, ungeheuerlich.
Die AfD sollte sich von Anfeindungen nicht stören lassen, sondern ihre politischen Ziele verfolgen. Ohne die AfD hätten viele meiner politischen Positionen keine Vertretung in den Parlamenten.
Zitat: "Das Klima im gesamten politischen Raum habe sich durch die AfD verändert, auch im Koblenzer Stadtrat."
Die links-grüne Bevormundung tritt jetzt deutlich ans Tageslicht.
Bei uns, in Regensburg, hat sich die Oberbürgermeisterin (SPD) sogar neben die Fahne der aggressiven Antifa gestellt. Man zeigt uns, woher der Wind weht.
Ich wünsche der AfD Standfestigkeit, insbesondere in der Ablehnung der massiven Einwanderung aus dem Nahen Osten und aus Afrika.
Joachim Datko - Physiker, Philosoph