Allgemeine Berichte | 04.06.2023

Etwa 190 Polizeikräfte waren beteiligt.

Westerwald: Polizei-Großeinsatz bei rechtsextremen Konzert

Altenkirchen. Den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden ist es gelungen, am Samstagabend mit Unterstützung zahlreicher anderer Dienststellen umfangreiche polizeiliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen durchzuführen.

Hintergrund bildete eine Musikveranstaltung der rechtsextremistischen Szene. In diesem Zusammenhang erfolgten aus gefahrenabwehrenden Gründen Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen aller teilnehmenden Personen. Im Anschluss sind Platzverweise erteilt worden.

Im Rahmen der Musikveranstaltung konnten 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer festgestellt werden, die sich im Landkreis Altenkirchen in einer Grillhütte eingefunden hatten.

Musikveranstaltungen dieser Art dienen der Stärkung und Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen sowie der Verbreitung rechten Gedankenguts.

Zudem können solche Veranstaltungen zu einer weiteren Radikalisierung des Teilnehmerkreises, insbesondere in Verbindung mit entsprechender Musik und Liedtexten, führen. In den Liedtexten rechtsextremistisch beeinflusster Bands können Gewaltbereitschaft, Ausländerhass, Nationalismus und Rassismus zum Ausdruck kommen.

Ziel des Polizeieinsatzes des Polizeipräsidiums Koblenz unter Leitung der Kriminaldirektion Koblenz war es daher, konsequent gegen diese Veranstaltung vorzugehen. Insgesamt waren rund 190 Polizeikräfte im Einsatz.

Pressemitteilung des Polizeipräsidium Koblenz

Leser-Kommentar
11.06.202310:18 Uhr
Amir Samed

@juergen Mueller und @Gabriele Friedrich - Ich verstehe schon sehr gut worum es hier wirklich geht, nur, ist es verwerflich, dass ich verlange, dass staatliches Handeln, ein Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte, nur Aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgen darf und sie beiden erhebliche Probleme damit haben, diese, auch andersdenkenden Menschen, zu gewähren? Wenn wir damit beginnen, dann hat der Rechtsstaat, dessen Grundrechte eben Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat sind, verloren auch und gerade wegen Menschen wie ihnen die sich Moralisch gegenüber anderen überlegen fühlen. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

08.06.202323:07 Uhr
Udo

Ich finde es großartig, dass unter einem Beitrag von Blick-Aktuell so sachlich diskutiert werden kann. Ich bin da deutlich schlimmeres gewohnt.

Ich stimme Amir Samed zu, dass im Artikel keine rechtliche Grundlage aufgeführt wird. Auch denke ich, dass man jederzeit kritisch das Vorgehen von Behörden betrachten sollte. Ich denke es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass "gefahrenabwehrende Gründe" ganz schnell ganz falsch ausgelegt werden können. Ich bin aber auf der anderen Seite froh, dass die Neonazis im Westerwald keines Falls machen können was sie wollen. Ich denke, dass hier durch die Polizeiaktion ein klares Zeichen gesetzt wurde und halte dies auch für angemessen.

08.06.202316:48 Uhr
Gabriele Friedrich

@Amir Samed: Sie haben eine seltsame Sicht auf die Grundrechte von Rechtsextremisten. Diese haben in meinem Verständnis nicht das recht Nationalsozalistiche Texte, Lieder, Gedanken in die Gesellschaft zu bringen, erst recht nicht, wenn junge Menschen hier regelrecht "verführt" werden.
Ich kann mich der Meinung von @ Jürgen Müller- nur anschließen. In Deutschland haben solche Lieder nichts zu suchen. Diese Bands können gerne in Syrien, Irak, Türkei, Iran oder sonstwo spielen, aber nicht in Deutschland.
Es ist albern, das Sie einem Bürger wie Herrn Müller hier das GG vorkauen, das leben wir schon länger aus, als Sie lesen können. Im übrigen ist Rechtsextremismus keine politische Anschauung sondern der Beginn rechten Terrors.

08.06.202307:55 Uhr
Herbert Knebel

Was wäre "Jürgen Müller", wenn er nicht zu jedem Beitrag hier seinen Senf dazugeben könnte? Ob es um Politik, Gesellschaft, oder auch nur Autoreifen wechseln geht. Klugscheixxen geht da immer.

08.06.202300:10 Uhr
juergen mueller

@Amir Samed - Sie verstehen offensichtlich nicht worum es hier wirklich geht.

07.06.202314:20 Uhr
Amir Samed

@juergen mueller - Präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, gegen jegliche Form eines Extremismus, der die freiheitliche Grundordnung bedroht, geeignet und durchführbar, jedoch, wie bereits bemängelt, bedürfen auch diese einer Rechtsgrundlage, welche ich, bei bestem Willen, in den ganzen Konjunktiven dieses Textes nicht finde. Sie selbst haben damit ebenfalls ihre Schwierigkeiten, sie liefern reichlich Prosa aber wenig greifbares, wenngleich sie im Kern durchaus zutreffend formulieren.

07.06.202313:22 Uhr
juergen mueller

@Amir Samed - Solche Musik-Veranstaltungen gelten als Einstiegsdroge in die Neonaziszene. Deren Musikrichtung/Texte stellen eine Verherrlichung des Nationalsozialismus dar u. zielen darauf ab, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wenn sie sich einmal näher damit befasst hätten, mit Rechtsradikal-extremismus überhaupt, dann müsste Ihnen klar werden, welche Auswirkungen solche Veranstaltungen haben (können) bzw. welchem Zweck sie dienen. Es ist doch schon bedenklich, dass radikale politische Auffassungen, die bereits die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung infrage stellen, in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz haben. Musikveranstaltungen der rechtsextremen Szene haben einen ernstzunehmenden Hintergrund u. stellen eine Gefahr dar, zu deren Abwehr solche Aktionen rechtens sind. Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Hintergrund gehören angemeldet u. genehmigungspflichtig, erfolgt dies nicht, gehören sie verboten.

07.06.202309:20 Uhr
Amir Samed

@jueregn mueller - Zuerst genau lesen, dann kommentieren, daran sollten auch sie sich halten, denn es wird explizit keine Rechtsgrundlage (Paragraph, Verordnung, etc.) genannt. Damit ist eine Überprüfung durch den unvoreingenommenen Leser kaum möglich. @Gabriele Friedrich - Erstens gibt es keine rechtsverbindliche Definition von Hass, welcher ein Gefühl ist, zweitens, wohin sollen denn ihrere Meinung nach sogenannte "Rechtsradikale", worin sie auch hier eine Definition vermissen lassen wer dazu gehört und wie weit dieser Begriff gefasst wird, denn hin der "Ausgang" gezeigt werden? Deutsche dürfen nicht des Landes verwiesen werden, eine Lehre aus der Zeit 1933 - 1945! Eingriffe in Grundrechte bedürfen zwingend immer einer Rechtsgrundlage!

06.06.202317:36 Uhr
juergen mueller

Zuerst genau lesen, dann kommentieren.
RECHTSGRUNDLAGE/gefahrenabwehrende GRÜNDE:Veranstaltungen dieser Art dienen der Stärkung u. Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen, der Verbreitung rechten Gedankengutes u. zu einer evtl.Radikalisierung Teilnehmender.
Musik u. Liedtexte in Verbindung mit bewusst einkalkuliertem Alkoholgenuss sind dazu da, den letzten Rest von demokratischem Verständnis (und Verstand) bewusst auszulöschen. Der/Die Veranstalter dieses "Konzertes" wussten genau, was sie damit bezwecken wollten.
Haben wir alles bereits vor über 80 Jahren gehabt. Die Dummheit, das Unvermögen, dies nicht begreifen zu wollen oder zu können, ist sprichwörtlich. Wer da anfängt, solche Veranstaltungen mit unserem Grundgesetz i.V. zu bringen, ist auf dem besten Weg, nichts zu verstehen, das gutzuheißen, was die AfD progagiert u. sich dieser als Mitglied anzuschließen (wenn er das nicht schon ist). Aus der Geschichte zu lernen, für manch einen wohl geistig unmöglich.

06.06.202314:40 Uhr
Gabriele Friedrich

Was für ein Kappes. Rechtsradikalen muss man zeigen, wo der Ausgang ist. Viele deutsche Rechtsextremisten sind auch in der Schweiz mit ihren Konzerten. Die Schweizer sind da wenig zimperlich wenn es darum geht, diese Leute rauszuwerfen.
Mit Grundrechten hat das gar nichts zu tun, sondern mit Gesinnung und Gedankengut. Verbreitung von Hass - das geht schon mal gar nicht- weder musikalisch noch sonst was.
Außerdem bin ich davon überzeugt, das unsere Polizeibeamten die Rechte einhalten. Sie handeln auf Anordnung und ich bin froh, das wir so eine hervorragende Polizei haben.

06.06.202311:00 Uhr
Amir Samed

@Udo - In die Grundrechte von Menschen darf nur Aufgrund von Gesetzen eingegriffen werden, aus der Pressemeldung geht leider nicht hervor, nach welcher Rechtsgrundlage dieser Eingriff erfolgte. Wenn wir beginnen darin Unterschiede zu machen ist der Rechtsstaat am Ende. Hass, welcher nicht rechtlich definiert ist, dieser Begriff kann mit vielen möglichen Attributen hinterlegt werden, allein, Hass ist ein Gefühl, somit von Mensch zu Mensch unterschiedlich oder wie würden Sie Hass definieren? Manch Zeitgenosse könnte ihren Kommentar schon als Hass bezeichnen. Wobei grundlegendes dazu schon im StGB hinterlegt ist und meiner Meinung nach keiner Erweiterung aktuell bedarf.

05.06.202317:56 Uhr
Udo

Genau. Die Polizei kämpft jetzt auch gegen Armut und Ungleichheit. Volkommen richtig.

Rechtsextremisten sollte man auf garkeinen Fall Widerstand leisten. Die hassen halt einfach nur Menschen auf Grund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe oder politischen Ausrichtung. Ich finde auch, die sollten ihren Hass frei ausleben dürfen. Lasst die sich ruhig weiter radikalisieren und Gesinnungsgenossen finden. Sind ja nur Musikliebhaber.
Manchmal frage ich mich, ob ihr noch ganz normal seid. Da propagieren braune Idioten ihren Hass und ihre Intoleranz und ihr wollt denen mit Toleranz begegnen? Ihr hättet mal besser im Geschichtsunterricht aufpassen sollen statt hier so einen Mist von euch zu geben. Meiner Meinung nach wird viel zu Sanft mit denen Umgegangen.
Und zum Thema Grundgesetz: Art.2 Abs.1"...und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Also Hass verbreiten klingt für mich schon ziemlich nach gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen.

05.06.202312:56 Uhr
Malte Hofmeister

Tja, da hat unsere großartige Gesellschaft es mal wieder geschafft. Was für eine Leistung, 190 Polizisten, um 80 Leute von einer Musikveranstaltung zu entfernen. Man kann nur hoffen, dass sie auch mit der gleichen Leidenschaft gegen die echten Probleme in unserer Gesellschaft vorgehen, wie Armut, Ungleichheit und Korruption. Aber nein, warum sollten sie das tun, wenn sie stattdessen Leute jagen können, die nur Musik hören. Ja, ich weiß, es ist rechtsextremistische Musik, aber was ist mit der Freiheit der Meinungsäußerung? Wo ziehen wir die Linie zwischen dem, was akzeptabel ist, und dem, was verboten wird? Wieder einmal wird deutlich, wie verkommen und feige unsere Gesellschaft geworden ist. Aber hey, wenigstens haben wir die Straßen von 80 Musikliebhabern gesäubert. Applaus, Applaus.

05.06.202307:04 Uhr
Amir Samed

Artikel 2 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Und Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz: (3) Niemand darf wegen seines ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. - Ich sehe hier schon einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dieser Menschen, zumindest lässt die Pressemitteilung keine näheren Gründe erkennen.

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