Aus der letzten Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Nauort

Parken in der Hauptstraße: Tagsüber nur noch eine Stunde lang erlaubt

24.07.2018 - 08:56

Nauort. Am Dienstag, 19. Juni fand um 19.30 Uhr eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Nauort statt.

Ortsbürgermeister Frank Herrmann begrüßte die hier Anwesenden und eröffnete anschließend die Tagesordnung.

Nach verschiedenen allgemeinen Informationen über Angelegenheiten der Ortsgemeinde Nauort wurden Dacharbeiten an der neuen Friedhofshalle an die Firma Kuppler Bedachungen GmbH aus Nauort vergeben.


Paken entlang der Hauptstraße wird eingeschränkt


Als Nächstes beriet der Rat über die Parksituation entlang der Hauptstraße, vorwiegend im Bereich des Edeka-Marktes. Die Parkplätze befinden sich allesamt im Eigentum der Ortsgemeinde Nauort. Für die Morgenstunden wurde ja bereits ein Schild angebracht, welches für eine bestimmte Zeit eine Ladezone vor dem Edeka-Markt ausweist.

Der Gemeinderat hat sich insgesamt dazu entschlossen, das Parken an der Hauptstraße einzuschränken. In der Zeit von 8 bis 18 Uhr ist künftig werktags im gesamten Bereich der Hauptstraße zwischen Einmündung Klosterstraße und Marschallstraße das Parken nur noch je eine Stunde möglich. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt.

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach soll das Parken in diesem Bereich kontrollieren.


Holzvermarktung: Die VG macht das schon.


Anschließend ging es um die Neustrukturierung der Holzvermarktung. Die landesweite Holzvermarktung kann zum 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen.

Das Land Rheinland-Pfalz wird durch die Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald nicht mehr übernehmen. Da die Stadt und die Ortsgemeinden keine eigene Verwaltung haben, obliegt die Aufgabe der Holzvermarktung somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne dass es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt.

Der Ortsgemeinderat sprach sich in diesem Zusammenhang für einen größtmöglichen Zusammenschluss von Gemeinden zur Holzvermarktung aus. Gleichgültig welche Organisationsform für die zukünftige Holzvermarktungsoption gewählt wird, sollte einem Aufsichtsrat oder Beirat die Entscheidung, mittels qualifizierter Mehrheit, über die Einstellung und Eingruppierung der Beschäftigten sowie wesentliche Sachkosten vorbehalten bleiben, eine solche Regelung könnte z.B. in einem Gesellschaftervertrag aufgenommen werden. Frühestens nach fünf Jahren bzw. nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde erneut über die Organisation der Holzvermarktung sprechen.

Das bisherige Verfahren zur Brennholzabgabe bleibt hiervon unberührt und wird in der bisherigen Form fortgeführt. Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach wurde ermächtigt, bei der künftigen Holzvermarktung vollumfassend für die Ortsgemeinde Nauort tätig zu werden, auch im Namen der Ortsgemeinde Nauort die Entscheidung über die künftige Organisationsform zu treffen und die Belange und Interessen der Ortsgemeinde Nauort in dieser noch zu bildenden Organisation zu vertreten und verbindlich wahrzunehmen.


Datenschutzbeauftragter der VG soll auch für Nauort tätig werden


Die neue europäische Datenschutzverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz jedoch verbindlich und vollumfassend in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden. Die Vorschriften und Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung gelten auch für alle kommunalen Körperschaften und deren Verwaltungsstellen. Als Neuerung ergab sich daraus, dass auch für jede Kommune und jede Verwaltungsstelle ein/e Datenschutzbeauftragte/r bestellt werden muss. Die Ratsmitglieder des Ortsgemeinderates beschlossen, den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach auch mit der Wahrnehmung der sich aus der Datenschutz-Grundverordnung für die Ortsgemeinde ergebenden Aufgaben zu beauftragen.


Jochen Ickenroth und Hans-Peter Müller gewählt


Unter Tagesordnungspunkt 7 wählte der Gemeinderat aufgrund des § 46 II Nr. 1 des Baugesetzbuches, in Verbindung mit Landesverordnung über Umlegungsausschüsse die Personen Jochen Ickenroth (Ransbach-Baumbach) und Hans-Peter Müller (Ransbach-Baumbach) in den Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Nauort

In dem darauf folgenden TOP, „Mitteilung und Anfragen“, informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über verschiedene gemeindliche Belange.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt, in der unter anderem über Personal- und Grundstücksangelegenheiten gesprochen wurde.

Pressemitteilung

der Ortsgemeinde Nauort

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