Politik | 21.03.2018

Swisttaler Verkehrsausschuss ließ sich zur Ortsumgehung Miel informieren

Planfeststellungsverfahren soll 2019 starten

Bei der Planung muss allerdings der künftige sechsspurige Ausbau der Autobahn A61 mit einkalkuliert werden – Einbahnregelung wird abgelehnt

Miel. Die Verwirklichung der Ortsumgehung Miel rückt langsam, aber sicher, näher. Das war den Ausführungen von Regierungsbaudirektor Bernd Egenter, dem Abteilungsleiter Planung der Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebes Straßenbau NRW, zu entnehmen. Vor dem Swisttaler Planungs- und Verkehrsausschuss gab er eine Darstellung des aktuellen Verfahrensstandes ab. Demnach sollen die Vorplanungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass das eigentliche Planfeststellungsverfahren 2019 beginnen könne. Im Normalfall könne das nach zwei Jahren beendet sein, wenn es keine Klagen oder sonstigen unvorhergesehenen Probleme gebe.

Das Projekt sei im Bundesfernstraßenbedarfsplan als „vordringlicher Bedarf“ aufgeführt, allerdings habe der ebenfalls als „vordringlicher Bedarf“ klassifizierte sechsspurige Ausbau der Autobahn A 61 durchaus Einfluss auf die Umsetzung. Dieser Ausbau solle nämlich laut Weisung des Bundesverkehrsministeriums im Bereich der Anschlussstelle Miel bei den Auf- und Abfahrtsrampen schon mit eingeplant werden. „Dies bedeutet, dass der Straßendamm der A 61 in diesem Bereich breiter aufgebaut und zwei Brückenbauwerke für den zukünftigen Querschnitt von insgesamt 36 Metern ausgeführt werden sollen.“

Vorentwurf muss überarbeitet werden

Der Vorentwurf aus 2010 sei zwar mit Prüfbemerkungen genehmigt worden. Aufgrund der Weisungen des Bundesverkehrsministeriums zur Berücksichtigung des sechsspurigen Ausbaus der A 61 müssten allerdings alle Planunterlagen überarbeitet werden. Außerdem seien verschiedene Fachgutachten zu aktualisieren, beispielsweise das Verkehrsgutachten, das Artenschutzgutachten und das Baugrundgutachten, erläuterte Egenter. Der überarbeitete Vorentwurf soll noch in diesem oder spätestens Anfang kommenden Jahres dem Bundesverkehrsministerium zur erneuten Genehmigung vorgelegt werden, so dass die Planfeststellung in den Jahren 2019 bis 2021 vonstattengehen könne. Federführend für das Planfeststellungsverfahren werde die Bezirksregierung Köln sein, in der Regel rechne man mit zwei Jahren Verfahrensdauer.

Um die Erreichbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Parzellen künftig zu gewährleisten, hätten die Landwirte ein Flurbereinigungsverfahren gefordert, berichtete Egenter. Das Bundesverkehrsministerium sei damit einverstanden, die Kosten für ein solches Flurbereinigungsverfahren zu tragen. Frühestens nach dem Erörterungstermin könne dieses vom Landesbetrieb Straßenbau beantragt werden. Mindestens ein Jahr vor Baubeginn werde dann die Bezirksregierung Köln mit der Abwicklung nach dem Flurbereinigungsgesetz beginnen. Egenter verneinte, dass durch das Flurbereinigungsverfahren die Planfeststellung verlängert werden könne.

Radweg wird angebunden, aber kein Park-&-Ride-Platz

Berücksichtigt und eingeplant sei die Anbindung des an der Swist entlanglaufenden Radweges an die jetzt noch bestehende Ortsdurchfahrt Miel. Ein Park-&-Ride-Platz sei allerdings nicht geplant, weil hierfür keine Eigentumsflächen der Straßenbauverwaltung zur Verfügung stünden. Sofern die Gemeinde allerdings Flächen zur Verfügung stelle oder im Ergebnis des Flurbereinigungsverfahrens ein passender Flächentausch erfolgen könne, werde der Landesbetrieb außerhalb des Planfeststellungsverfahrens einen solchen planen und baulich umsetzen.

In Sachen Hochwasserschutz für die Anlieger am Küppersweg könnten in Zusammenhang mit der Planung für die Ortsumgehung Synergien genutzt werden, informierte Egenter. Das „Bächelchen“ solle nämlich dabei in seinem Verlauf verändert werden. Wassertechnische Untersuchungen seien bereits erstellt worden. Einen Lärmschutz für die neue Ortsumgehung werde es allerdings nicht geben, da die Trasse so weit weg vom Ort sei, dass nach jetzigem Stand kein aktiver Lärmschutz notwendig werde.

Teilstück wird zum Wirtschaftsweg abgestuft

Die „alte Ortsdurchfahrt“ auf der „Bonner Straße“ werde westlich der Autobahn zur Gemeindestraße und östlich, also von der Autobahnbrücke bis zur Einfahrt der Müllumladestation, sogar zum Wirtschaftsweg mit nur noch drei Metern Breite abgestuft.

Ein unerwünschter Durchgangsverkehr werde damit so unattraktiv wie möglich gemacht.

Eine von den Bürgern vorgeschlagene Einbahnregelung für die „Bonner Straße“ nach Fertigstellung der Umgehung werde es wohl nicht geben, so Egenter. Man habe die Idee aufgegriffen und eine Skizze davon angefertigt, doch in Bundesverkehrsministerium hat man diese Idee abgelehnt. „Vom Bund gibt es ein ganz klares Nein zu irgendeiner Anbindung an der Ostseite“, machte er deutlich. „Das nehmen wir zur Kenntnis, setzen uns aber trotzdem für eine andere Lösung ein“, entgegnete Tobias Leunig (SPD). Vielleicht bekomme man dies auf politischer Ebene noch geändert. Notfalls müsse man warten, bis die Ortsumgehung fertig sei, und dann einen neuen Vorstoß wagen.

JOST

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