Ortsgemeinde Treis-Karden zieht die Option des Vorkaufsrechtes
Wildburg und Burg Treis gehen an die Kommune
Blick aktuell befragte einige Bürger zum Ratsentscheid des Burgenankaufs
Treis-Karden. Annähernd drei Jahre wurde die Wildburg sowie die vorgelagerte Burg Treis zwischen Flaumbachtal und Dünnbachtal im Ortsteil Treis bereits vom langjährigen Besitzer zum Verkauf angeboten, doch fand sich zunächst kein Interessent. Erst in diesem Jahr kam es durch die bisherige Eigentümerin (Grundbesitz GmbH & Co. KG der Unternehmerfamilie Johnen) zu einem Kaufabschluss mit Alexander Dragilev, einem millionenschweren Privatinvestor mit israelischem Pass und ukrainischen Wurzeln. Er gibt sich als jüdischer Schriftsteller und Übersetzer aus, nachdem er eigenen Angaben zufolge indische Kultur, Literatur und Philosophie studiert habe. Dass er angeblich Verbindungen zur Hare Krishna-Sekte unterhalten und im frisch erworbenen Burganwesen einen „Ashram“ für deren Jünger einrichten würde, wies Neueigentümer Dragilev klar von sich. Er wolle die Räumlichkeiten lediglich für seine Studienzwecke verwenden, bei denen er indische Bücher ins Englische und Russische übersetzen würde. Die Gemeinde Treis-Karden sah den Kauf der Burgen durch den angeblichen Hare Krishna-Mönch kritisch und zog bei einer Sitzung des Gemeinderates am 20. August die Option des verbrieften Vorkaufsrechts der beiden denkmalgeschützten Burgen, nachdem diesbezüglich mehrheitlich dafür gestimmt wurde. In mehreren nichtöffentlichen Sitzungen und Arbeitskreistreffen hatte man sich aber bereits im Vorfeld intensiv mit der Sachlage auseinandergesetzt, in denen sich, wie bei der abschließenden Entscheidung/Abstimmung zu erkennen war, wohl unterschiedliche Ansichten über den Ankauf der beiden Objekte durch die Gemeinde entwickelten. Sei´s drum, der Gemeinderat entschied sich schließlich mehrheitlich mit 9 zu 6 Stimmen, bei einer Enthaltung, für den Erwerb der kulturhistorischen Gemäuer. Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser begrüßte am Ende die Entscheidung des Rates und will die denkmalgeschützten Burgen (mit sich anschließenden Maßnahmen) nicht nur für die Nachwelt erhalten, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Vorabkäufer Dragilev zeigt sich derweil enttäuscht über die Entscheidung der Gemeinde, besagtes Vorkaufsrecht zu nutzen, denn sein Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer verliert damit seine Gültigkeit.
Seinen Angaben zufolge wollte er die Burg ausschließlich privat nutzen, um dort mit seiner Tochter nebst Enkelkindern zu wohnen und seinen Studien nachzugehen. Er fühlt sich laut eigenen Aussagen gemein und unfair behandelt und spricht sogar von einer organisierten Lügenkampagne gegen seine Person, um in der Bevölkerung Stimmung gegen ihn zu machen.
Alexander Dragilev will daher eine neuerliche Sitzung des Rates, wo viele Bürger per Rederecht mit ihrer Meinung zu Wort kommen sollen, denn ein Großteil würde den Ankauf durch die Gemeinde nicht gut heißen. Immerhin würden auf die Gemeinde auch hohe Unterhaltungskosten zukommen. Derweil zieht allerdings zunächst der Ratsbeschluss, wonach der Kaufvertrag, abgeschlossen am 12.06.2020, in vollem Umfang von der Gemeinde übernommen wird. Fast 1,7 Millionen Euro muss die Kommune demnach für die beiden Objekte nebst Inventar, sowie angrenzende Waldflächen hinblättern, wobei der Gesamtbesitz sich auf eine Fläche von mehr als 10 Hektar ausdehnt.
Ob sich der verärgerte Dragilev mit der aktuellen Situation allerdings abfindet, ist noch völlig unklar. Vielleicht geht es für die Angelegenheit „Burgenankauf“ ja noch in eine weitere Runde.
TE