MGH Neuwied
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Neuwied. Zu den beiden Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bietet das Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. (SKFM) zwei kostenfreie Informationsveranstaltungen an. Wie eine Vorsorgevollmacht geschrieben werden kann, welche Form nötig ist und welche Risiken damit verbunden sind, wird am Montag, 1. April, von 17 bis 19 Uhr im MGH dargestellt. Was in der Patientenverfügung stehen muss, wann sie in Kraft tritt, warum sie mit einer Vollmacht kombiniert sein sollte, all das wird am Montag, 8. April, von 17 bis 19 Uhr erläutert.
Bernhard Lahr, der Referent, ist Mitarbeiter des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) und seit Jahren in diesem Bereich tätig.
Für beide Veranstaltungen wird um Anmeldung gebeten unter MGH Neuwied, Tel. (0 26 31) 34 45 96 oder per E-Mail: mgh@fbs-neuwied.de.
Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung alleine ist zu wenig.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Generalvollmacht.
Bei einer Generalvollmacht sollten jedoch auch spezifische Bereiche berücksichtigt werden, die auch von der (früheren) Tätigkeit abhängig sind.
Zu unterscheiden ist beispielsweise zwischen Rentnern, Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen, Unternehmern (Kapitalgesellschaft, z.B. GmbH), Apothekern, Ärzten.
Aus diesem Grund ist beispielsweise ein Notfallordner jeweils anders notwendig.
Über www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es über 90 unterschiedliche Versionen.