Sechste Sitzung des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“
Flutkatastrophe im Ahrtal: Welche Rolle hatte das Bundesamt?
Mainz/Rheinland-Pfalz. Der rheinland-pfälzische Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat am Freitag, 18. Februar 2022 im Plenarsaal des Landtags in Mainz seine sechste öffentliche Sitzung zur Beweisaufnahme durchgeführt. Im Zentrum stand dabei die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn. Befragt wurden drei Zeugen des BBK, darunter auch der Präsident des Bundesamtes, Armin Schuster sowie ein Zeuge der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Mittelpunkt stand die Thematik „Warnmeldungen“ (KATWARN, NINA, MoWaS). Es ging in der Sitzung unter anderem um folgende Fragen:
- Welche Informationen hatte das BBK in Bezug auf zu erwartende Niederschlagsmengen und drohende Starkregenereignisse im Bereich der von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete in Rheinland-Pfalz im Zeitraum vom 10. bis 15. Juli 2021?
- Wie hat das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) die Informationen berücksichtigt?
- Welche Meldungen und Warnungen hat das BBK im Zeitraum vom 10. bis 15. Juli 2021 für die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete in Rheinland-Pfalz ausgesprochen?
- Welche Beratungen und Unterstützungen hat das BBK vom 10. bis 15. Juli 2021 gegenüber welchen Akteuren der von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete in Rheinland-Pfalz geleistet und welche Dienstleistungen wurden dafür abgefragt?
Weiterer Terminplan bis Sommerpause beschlossen
Ausschussvorsitzender Martin Haller informierte, dass der Untersuchungsausschuss in seiner heutigen Beratungssitzung beschlossen habe, weitere Akten von der Integrierten Leitstelle in Rheinland-Pfalz, den Polizeipräsidien und von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) beizuziehen. Des Weiteren habe der Ausschuss beschlossen, in der Sitzung am 18. März insgesamt sechs Zeugen aus dem Landkreis Mayen Koblenz und der Stadt Mayen zu vernehmen. Darüber hinaus sollen in dieser Sitzung auch vier Zeugen des Südwestrundfunks (SWR) vernommen werden zur Frage, wann und in welcher Form der SWR im Vorfeld der Flutkatastrophe auf allen verfügbaren Medienkanälen, insbesondere Radio und Fernsehen, vor dem Starkregenereignis berichtet und gewarnt hat. Und schließlich habe man sich laut Martin Haller auch einvernehmlich über die weitere Terminplanung des Untersuchungsausschusses bis zur Sommerpause verständigt. Der Untersuchungsausschuss werde weiterhin wöchentlich tagen (Ausnahme: Brückentag am 27. Mai 2022).
Themen der weiteren Sitzungen
In der kommenden Sitzung des Gremiums am 4. März 2022 wird der Ausschuss acht Zeugen zur Rolle der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure laden sowie drei Zeugen insbesondere zu den Themen „Örtliche Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser“ und „Gefahrenabwehr“. In der Sitzung am 11. März geht es um die Frage, ob und wann das Landesamt für Umwelt und das Klimaschutzministerium über die Lage an der Ahr informiert wurden, wie die Kommunikation ablief und wie die jeweilige personelle Besetzung war. In dieser Sitzung soll unter anderen Bundesfamilienministerin Anne Spiegel aussagen, die zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe an der Ahr Klimaschutz- und Umweltministerin in Rheinland-Pfalz war.
Anmeldung für Sitzung am 4. März 2022
Für die Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag, 4. März können sich Interessierte ab sofort anmelden. Eine Anmeldung kann vorgenommen werden unter Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort bis einschließlich Mittwoch, 2. März 2022, 10 Uhr, per E-Mail an protokoll(at)landtag.rlp.de oder telefonisch unter 06131/208-2255. Die Plätze werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldung vergeben. Für alle an dieser Sitzung Teilnehmenden gilt im Landtag die 3G plus-Regel mit Sitzabstand sowie eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus und an den jeweiligen Sitzplätzen. Dies bedeutet, dass alle an der Sitzung Teilnehmenden einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Corona-Test durch eine zertifizierte Teststelle nachweisen müssen. Der Einlass in den Landtag kann nur nach Vorzeigen eines negativen Testergebnisses gewährt werden.
Pressemitteilung Landtag Rheinland-Pfalz