Stadt Montabaur

Aus der Sitzung des Stadtrates

Öffentliche Sitzung vom 24. Mai 2017

05.06.2017 - 12:00

Montabaur. Förderung der Jugendarbeit. Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland nahm die Information zur Jugendförderung zum Anlass, den Vereinen zu danken. Für das Jahr 2017 wurden von der Stadt insgesamt 12.492 Euro für die Jugendarbeit ausgezahlt. In den Vereinen von Montabaur sind über 1000 Jugendliche aktiv, insbesondere in Sportvereinen. Dazu zählt der TuS Montabaur mit 422 Jugendlichen als Verein mit den meisten jugendlichen Mitgliedern. Aber auch der TSV Elgendorf mit 150 Jugendlichen, der Tennisverein Schwarz-Weiß Montabaur mit 102 und der SV Horressen mit 100 Jugendlichen sind Sportvereine mit einer guten und zahlreichen Nachwuchsarbeit. Darüber hinaus wurde auch die Arbeit der Ministranten der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter in Ketten mit 114 Jugendlichen gefördert.


Straßenbaumaßnahmen Einrichtung einer Spätgruppe in der Kindertagesstätte Montabaur - Himmelfeld


Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland erklärte, dass sich der Zeitplan einzelner Straßenbaumaßnahmen verzögern werden. Dazu gehören die Gerichtsstraße, die Tiergartenstraße sowie die Eschelbacher Straße. Grund waren Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Geplant war, dass auch die Autobahnkreuzung als Straßenbaumaßnahme des Landes zeitgleich mit der Eschelbacher Straße durchgeführt werden sollte. Diese wurde nun zeitlich versetzt, sodass zunächst die Straßenbaumaßnahme an der Eschelbacher Straße durchgeführt werden kann.

Der Stadtrat beschloss, die verlängerten Öffnungszeiten für eine Spätgruppe in der Kindertagesstätte Himmelfeld nicht weiter fortzuführen. Hintergrund ist, dass keine Anmeldungen von Kleinkindern für die Spätgruppe vorliegen, weil unter anderem Kleinkinder nicht länger als neun Stunden in einer Kita-Einrichtung untergebracht werden sollen. Sobald es zu einer geänderten Bedarfssituation im Stadtgebiet kommt, wird der Stadtrat von der Verwaltung informiert und sich erneut mit dem Thema beschäftigen.


Ausbau der Straße „Am Quendelberg“


Der Stadtrat hob den Beschluss vom 30. März 2017 zur geplanten Ausbauvariante mit Asphalt auf und beschloss nunmehr, den Ausbau der Straße in Pflasterbauweise mit einer möglichst mittleren Entwässerungsrinne weiter zu planen und umsetzen zu lassen. Die Kosten für diese Ausbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 70.000 Euro.


Bebauungspläne


Neuaufstellung des Bebauungsplanes „In den Rödern“ und Aufhebung des Grundbebauungsplanes aus dem Jahre 1988. Im Rahmen des Änderungsverfahrens stimmte der Stadtrat dem Entwurf der Begründung, den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und der Offenlage nach § 3 II BauGB zu. Zuvor nahm der Stadtrat die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis und stimmte den Abwägungsvorschlägen zu. Ziel des Änderungsverfahrens ist, die Erweiterung der baulichen Möglichkeiten aus Gründen der Gleichbehandlung nicht auf ein einzelnes Grundstück zu begrenzen, sondern für alle anderen Bauplätze im Plangebiet anzupassen. Außerdem sollen auch die bisherigen Regelungen zur Dachneigung und den Dachformen neu gefasst, erstmalig Firsthöhen und eine Beschränkung der Wohneinheiten pro Gebäude eingeführt werden.


Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Fichten - Auf der Trift“, Montabaur - Elgendorf


Der Stadtrat hob den Beschluss vom 27. März 2007 zur Einleitung einer erneuten Offenlage auf. Gleichzeitig stimmte der Stadtrat dem Entwurf der Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und der erneuten Offenlage nach § 4 a III BauGB zu. Da das im Jahr 2005 eingeleitete Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „In den Fichten - Auf der Trift“ nicht zu Ende geführt wurde und kein Satzungsbeschluss vorliegt, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ein entsprechender Bebauungsplan beschlossen werden. Dabei wurden die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen weitgehend aus den damaligen Planentwürfen übernommen und lediglich aktualisiert und punktuell angepasst.


III. Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe III“


Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur III. Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe III“ einschließlich Begründung sowie den textlichen Feststellungen zu. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ebenfalls zugestimmt. In der Textfestsetzung wurde unter anderem geregelt, dass die nicht überbaubaren Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. Aufgrund eines konkreten Antrags sollen nun die Regelungen zu den Standorten von Garagen, Carports und Stellplätzen neu gefasst und sowohl offene Carports, auch unmittelbar an den öffentlichen Straßen zugelassen werden, damit dem steigenden Bedarf an Stellplätzen auf den eigenen Grundstücken Rechnung getragen werden kann. In einem zweiten Schritt sollen zur Offenlage der Bebauungsplanänderung auch die übrigen Textfestsetzungen kritisch überprüft und ggf. neu gefasst werden (zum Beispiel Einarbeitung von Beschränkungen zur Art der baulichen Nutzung und der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude, Vorgaben von Firsthöhen).


Änderung des Bebauungsplanes „Saubitz-Wurstwiese“, Montabaur-Horressen


Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur „Neuaufstellung des „Bebauungsplanes „Saubitz - Wurstwiese“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu und beschloss die Offenlage für die Dauer eines Monats. In einem ersten Schritt soll das Baufenster im Bereich Herrenhahnweg/Ecke Fasanenallee neu definiert werden. In einem zweiten Schritt sollen zur Offenlage der Bebauungsplanänderung auch die übrigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen kritisch überprüft und ggf. neu gefasst werden (zum Beispiel Einarbeitung von Beschränkungen zur Art der baulichen Nutzung und der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude, Vorgabe von Firsthöhen).


I. Änderung des Bebauungsplanes Quartier Süd


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland den Investor des „Quartier Süd“, Dr. Martin Koch. Dr. Koch erläuterte die bisherige dynamische Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes (Bericht folgt). Im Anschluss stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Süd“, der erneuten Offenlage zu. Außerdem nahm der Stadtrat Kenntnis über die eingegangenen Stellungnahmen und beauftragte die Verwaltung das Verfahren zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens wird in der Mitte des Plangebietes ein bisher als allgemeines Wohngebiet festgesetzter Teil zukünftig als Mischgebiet festgesetzt. Weiterhin werden Anpassungen an den Baugebietsabgrenzungen anhand der zwischenzeitlich erfolgten Parzellierung von Grundstücken vorgenommen.


X. Änderung des Bebauungsplanes „ICE-Bahnhof“


Der Stadtrat stimmt einer Erweiterung der überbaubaren Flächen für das geplante Casino im und am Aubachsee zu und beauftragte die Verwaltung, die neuen Baugrenzen in die Offenlagefassung der X. Änderung des Bebauungsplanes „ICE-Bahnhof“ zu übernehmen.


Aufstellung des Bebauungsplanes „Altstadt II“ Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) für den Forstbetrieb der Stadt Montabaur - Verlängerung des bestehenden Betriebsplans


Der Stadtrat stimmte mit dreizehn Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dem Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altstadt II“ zu mit dem Ergänzungsbeschluss, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und den weiteren Beratungen im Bauausschuss des Stadtrates eine Formulierung zur möglichen Wohnnutzung in der Bahnhofstraße neu vorgelegt werden soll. Hintergrund für diesen Ergänzungsbeschluss war, dass im vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes vorgeschlagen wurde, ausnahmsweise eine Verwendung auch des Erdgeschosses zu Wohnzwecken zu ermöglichen, um damit Leerstand in der Bahnhofstraße entgegenzuwirken.

Gemäß § 7 Landeswaldgesetz sind zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sowie der Nachhaltigkeit und Umweltvorsorge mittelfristige Betriebspläne (grundsätzliche Geltungsdauer zehn Jahre) aufzustellen. Da mit der Erstellung des Betriebsplanes (Forsteinrichtungswerk) durch Landesforsten Rheinland-Pfalz aus internen Gründen noch nicht begonnen wurde, wird der bestehende Betriebsplan um bis zu fünf Jahre weiter gelten, also bis Ende 2021. Der vom Stadtrat beschlossene Auftrag an Landesforsten Rheinland-Pfalz, die Erstellung des Betriebsplanes durchzuführen, besteht weiterhin.


Annahme einer Zuwendung


Der Stadtrat stimmte der Annahme der Zuwendung der Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz in Höhe von 750 Euro zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen der Stadt Montabaur zu.


Nutzungsänderung eines Turms auf Schloss Montabaur


Der Stadtrat stimmte der Nutzungsänderung zu, einen Turm hinter dem Parkplatz auf Schloss Montabaur zu ertüchtigen und als Ausstellungsfläche zum Thema „Raiffeisen und Genossenschaften“ zu nutzen.


Gas- und Stromlieferverträge ab 2019


Die Stadt wird sich an der Bündelausschreibung beteiligen.


Mitteilungen und Anfragen


Erster Beigeordneter Gerd Frink (CDU) appellierte an die Hundebesitzer, ihre Hunde im Stadt- und Stadtwaldgebiet an der Leine zu halten. In diesem Zusammenhang wies er auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Montabaur hin. Hintergrund seines Appels sei, Gefahren für Mensch und Tier zu vermeiden.

Fraktionsvorsitzende Dr. Annelie Scharfenstein (Bündnis 90/Grünen) verwies darauf, dass laut Straßenverkehrsordnung der Fahrradweg in der Alleestraße verpflichtend zu benutzen sei. Durch Anlieferungsverkehr und parkende Autos sei dies für Radfahrer sehr schwierig. Sie regte an, über das Ordnungsamt auf die geltende Straßenverkehrsordnung zur verpflichtenden Benutzung des Fahrradweges in der Alleestraße informieren zu lassen, auch mit dem Hinweis darauf, den Fahrradweg von Hindernissen frei zu halten.

Pressemitteilung

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