Kurioser Eklat im Rheinbacher Stadtrat: SPD, UWG und FDP verlassen vor Klimaschutz-Antrag geschlossen den Ratssaal

„Ein ungeheuerlicher Vorgang und furchtbar undemokratisch“

„Ein ungeheuerlicher Vorgang
und furchtbar undemokratisch“

Die Innenstadt von Rheinbach. Foto: Archiv / privat

09.02.2022 - 14:17

Rheinbach. Mit einem Eklat wartete der Rheinbacher Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung auf: Noch bevor vier gemeinsame Anträge für einen besseren Klimaschutz von CDU und Grünen überhaupt von Bürgermeister Ludger Banken (parteilos) aufgerufen wurden, verließen SPD, UWG und FDP fast geschlossen den Ratssaal und verweigerten sich damit einer Diskussion mit der kuriosen Begründung, die beiden Mehrheitsfraktionen wünschten offensichtlich keine Diskussion über die Anträge. SPD-Sprecher Dr. Georg Wilmers fuhr zur Begründung des Ausmarsches großes Geschütz auf und ließ damit sowohl CDU und Grüne wie auch Bürgermeister Banken konsterniert zurück: „Das habe ich noch nie erlebt!“

Die Begründung für den Auszug hatte sich gewaschen: „Es sind reine politische Schaufensteranträge“, behauptete Wilmers, „an einer inhaltlichen Diskussion besteht seitens Grün-Schwarz allem Anschein nach weder Interesse noch Bereitschaft.“ Schwarz-Grün wolle rücksichtslos von ihrer Mehrheit im Rat Gebrauch machen und ihre Vorstellungen durchstimmen. „Eine Mehrheit im Rat kann dies tun, wenn sie ohne Rücksicht auf die Umsetzbarkeit unbedingt ihren politischen Willen zum Ausdruck bringen will. Es hat aber mit einer seriösen Entscheidungsfindung und mit dem, was wir als Demokratie verstehen, wenig zu tun.“ Wohlgemerkt bevor die Diskussion überhaupt begonnen hatte.


Anträge waren alle im Ausschuss inhaltlich behandelt


CDU-Sprecher Markus Pütz machte diese Aktion fassungslos: „Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zudem furchtbar undemokratisch.“ Die Anträge seien allesamt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 30. November 2021 bereits inhaltlich behandelt worden, „da hätte die SPD doch ihre Argumente vorbringen können, warum hat sie das nicht getan?“, fragte er. Auf ein Gesprächsangebot nach der jüngsten Ausschusssitzung im Januar habe es vonseiten der „Opposition-Fraktionen“ ebenfalls keinerlei Reaktion gegeben.

Auch der Grünen-Fraktionsvorsitzende Heribert Schiebener konnte es kaum glauben: „Bei einem Ausschuss-Patt entscheidet der Rat als Herz der Demokratie vor Ort!“ Bei der Frage, wie konsequent der Stadtrat beim Klimaschutz handele, gingen die Überzeugungen der Fraktionen nun einmal deutlich auseinander. „Dann greift ein Prinzip der Demokratie: Alle stimmen gemäß ihrer Überzeugung ab und die Lösung wird umgesetzt, für die sich jeweils eine Mehrheit findet.“ Es sei an der Zeit, nicht nur Lippenbekenntnisse abzulegen, sondern auch zu handeln. Schiebener wünsche sich dennoch auch weiterhin sachliche Debatten mit allen Ratsfraktionen.


Bedenken und Anregungen eingebaut


Zumindest Freidemokrat Sebastian Ruland stellte sich als einziger verbliebener „Oppositioneller“ der Diskussion und vermisste eine Aufstellung der Kosten, die durch die Umsetzung der Anträge auf die Stadt zukommen würden. Ebenso sei fraglich, ob die Verwaltung überhaupt in der Lage sei, die Inhalte umzusetzen. Auch der Erste Beigeordnete Dr. Raffael Knauber und Fachgebietsleiterin Margit Thünker-Jansen brachten einige Bedenken und Anregungen vor, die dann letztlich auch dazu führten, dass die Anträge an einigen Stellen angepasst wurden.

So wurden mit den Stimmen von CDU und Grünen wichtige Weichen gestellt, um „zukunftsorientierte und enkeltaugliche“ Lösungen, so Schiebener, umzusetzen. Gerade bei den Klimabeschlüssen wäre nach seiner Ansicht eine minimale Konsenslösung nicht zukunftsorientiert. Bau und Betrieb von Gebäuden seien ein zentraler Bereich, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Zumal sich die Investitionen zu Beginn über die Lebensdauer der Gebäude durch geringere Heizkosten und weniger Schadstoffe amortisierten.

Energetische Sanierung städtischer Gebäude: Als erstes städtisches Gebäudeensemble soll der Schulkomplex Städtisches Gymnasium und Gesamtschule Dederichsgraben mithilfe der Bundesförderung für effiziente Gebäude energetisch saniert werden, um einen klimaneutralen Betrieb zu ermöglichen. Im nächsten Jahr soll dafür eine Planung vorgelegt werden. Nach und nach sollen alle städtischen Gebäude bis 2035 energetisch saniert werden, wozu insbesondere eine adäquate Wärmedämmung und ein CO2-neutrales Heizsystem gehörten.

Klimarelevante Bauleitplanung: Die Verwaltung soll einen Vorschlag erarbeiten, wie Klimabelange stärker bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden können. Als Grundlage soll ein Leitfaden der regionalen Experten von der „Projektgruppe der Klimaregion Voreifel“ dienen. Die hatte bereits unter der Leitung von Professor Dr. Hermann Schlagwerk einen Leitfaden zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung bei kommunalen Planungen erarbeitet.

Nachhaltigkeits-Kriterien für Neubau- und Sanierungsvorhaben: Neubauten und Komplett-Sanierungen städtischer Gebäude sollen zukünftig mit nachgewiesenem Standard bei der Nachhaltigkeit erfolgen. Grundlage sollen die Kriterien der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) sein, von denen mindestens 65 Prozent als „Goldstandard“ erfüllt werden müssen. Dabei sollen gesunde, recycelt und regionale Baustoffe bevorzugt, der Holzbau gestärkt und die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme ebenso wie die Dachbegrünung gefordert werden.

Nachhaltiger Umgang mit bebaubaren Flächen: Die Verwaltung soll einen Vorschlag erarbeiten, wie das Rheinbacher Baulandmanagement weiter entwickelt werden kann in Richtung auf einen von CDU und Grünen favorisierten „Revolvierenden Baulandfonds“. Demnach kauft die Stadt zunächst ein Grundstück auf, auf dem Wohngebäude entstehen sollen, entwickelt es dann planungsrechtlich, verwirklicht die Erschließung und verkauft es anschließend weiter. An der erhofften Wertsteigerung sollen Stadt und Alteigentümer zu jeweils 50 Prozent beteiligt werden. Dafür soll entweder eine neue Gesellschaft gegründet, die WFEG um den Aufgabenbereich „Baulandmanagement“ erweitert oder ein neuer Eigenbetrieb als Sondervermögen geschaffen werden. Als Startkapital solle ein Betrag von einer Million Euro in die Haushaltsberatungen für 2022 eingestellt werden. Außerdem sollten alle geeigneten Flächen im städtischen Besitz an die neue Gesellschaft übertragen werden. JOST

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