Verbandsgemeinderat beschließt Neubau der Grundschule Dernau
Dernau. Die Auswirkungen der Flutkatastrophe im Ahrtal in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 sind noch längst nicht überwunden: Weder aus den Köpfen und Herzen der Menschen, noch beim Wiederaufbau der massiven Zerstörungen an Gebäuden und Infrastruktur. Nicht nur die hiervon unmittelbar Betroffenen Menschen, sondern auch die Behördenmitarbeiter/Innen sind an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Dennoch geht der Wiederaufbau weiter. Kürzlich ist im Altenahrer Verbandsgemeinderat der Beschluss gefasst worden, die vom Hochwasser unbenutzbar gewordene Grundschule Dernau abzureißen, und an gleicher Stelle neu zu errichten. Sowohl das Gebäude der Grundschule Dernau als auch die angebaute Schulsporthalle weisen durch die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 massive, irreparable Beschädigungen auf.
Wiederaufbau
Hierzu teilte die Pressestelle Verbandsgemeinde Altenahr auf Anfrage von BLICK aktuell jetzt mit: „Eine Förderung im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau soll erfolgen. Ein dafür erforderlicher Antrag ist am 20. September 2023 zur Prüfung vorgelegt worden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord wurde seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit der baufachlichen Prüfung der Maßnahme mit Blick auf die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift beauftragt. In einem ersten Schritt war zu prüfen, ob eine Beseitigung der durch die Flutkatastrophe bedingten Schäden sowie eine Sanierung des Bestandsgebäudes oder ein Ersatzneubau unter wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gesichtspunkten eine adäquate Lösung darstellt. Das bauliche Volumen des Bestandsgebäudes übersteigt das eines Neubaus wesentlich. Mit Blick auf die Kosten stellt ein Neubau aus baufachlicher Sicht eine günstigere Lösung dar. Für die erforderlichen Abbruchmaßnahmen des Bestandsgebäudes stellt die Verbandsgemeinde Altenahr als Maßnahmenträger auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau ebenfalls einen eigenen Antrag auf Förderung. Parallel können Ausschreibungen für die erforderlichen Ingenieursleistungen zum Abbruch und den Abbrucharbeiten selbst erfolgen. Eine Antragstellung für den Neubau erfolgt in einem weiteren Antragsverfahren. Das Ausschreibungsverfahren für die hierzu erforderlichen Ingenieursleistungen (Architektur, Statik, usw.) muss in einem EU weiten Verfahren geschehen. Erst nach Abschluss der vorbeschriebenen Planungsphasen LP 1-3 und Abstimmungen mit den Fachbehörden (ADD und SGD) kann der Bauträger (Verbandsgemeinde Altenahr) konkrete Aussagen zum Raumprogramm, Grundstücksausnutzung, Energieversorgung sowie zur Personalsituation mitteilen.“
Auch Sporthalle
Gegenüber BLICK aktuell äußerte sich Dernaus Ortsbürgermeister Alfred Sebastian positiv über diese Entscheidung. Sebastian geht auch davon aus, dass die ebenfalls unbenutzbare und baulich verbundene Schulturnhalle als fester Bestandteil in diesem Zuge mit aufgebaut wird.