Allgemeine Berichte | 11.11.2022, 14:51 Uhr

Einrichtung einer Beobachtungszone im nordwestlichen Kreisteil erforderlich

Geflügelpest erreicht den Westerwaldkreis

Symbolbild. Foto: Pixabay

Westerwaldkreis. Die Zahl der gemeldeten Ausbrüche der hochansteckenden Aviären Influenza (Geflügelpest) bei gehaltenem Geflügel steigt in Deutschland stetig an. So verzeichnete das Friedrich-Loeffler-Institut im Oktober insgesamt 24 Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Aus einer infizierten Geflügelhaltung im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen wurden kürzlich einzelne Tiere in mehrere kleinere Geflügelhaltungen im Westerwaldkreis und dem Kreis Altenkirchen zugekauft. Dadurch kam es am 07. November im Westerwaldkreis zum ersten bestätigten Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand. Nach Durchführung einer Risikoanalyse und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen besteht laut dem amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung aus der aktuell betroffenen Geflügelhaltung kein Risiko einer Weiterschleppung der Geflügelpest. Aus diesem Grund wurde vorerst auf die Einrichtung einer Sperrzone im Zusammenhang mit diesem Ausbruch verzichtet. Allerdings ist die Einrichtung einer Beobachtungszone in Teilen der Gemeinde Stein-Wingert und Mörsbach, im dortigen Hachenburger Forst, aufgrund eines Ausbruchs im Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. Dies regelt eine entsprechende Allgemeinverfügung, welche von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erlassen wurde. Derzeit geht das Friedrich-Loeffler-Institut von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen innerhalb Deutschlands und Europas aus. Auch steigt das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel ständig, da der herbstliche Wasservogelzug im vollen Gang ist und die Westerwälder Seenplatte, die Krombachtalsperre und der Wiesensee Rast- und Ruheplätze sind. Für eine Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest sind alle Geflügelarten aber auch viele Ziervögel und Wildvogelarten hochempfänglich. Besonders bei Hühnern und Puten beträgt die Inkubationszeit Stunden bis wenige Tage, die Sterblichkeit ist extrem hoch. Wasservögel erkranken häufig weniger schwer, scheiden aber trotzdem das Virus aus und können wiederum andere Tiere anstecken. Für Menschen besteht ein geringes Risiko, sich mit dem Erreger der Geflügelpest anzustecken, auch wenn eine Übertragung laut Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz bisher nicht bekannt ist. Da Influenzaviren hitzeempfindlich, wird empfohlen, Eier und Geflügelfleisch durchzugaren.

Die Veterinärverwaltung des Westerwaldkreises rät dennoch zu erhöhter Wachsamkeit. Es gilt die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten. Dies gilt besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:

  • Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar.
  • Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe.
  • Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls/Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe
  • Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
  • Tränken Sie ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken.
  • Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
  • Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch.

Außerdem bittet das Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten:

  • Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
  • Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen.
  • Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden.

Bei Fragen können sich Geflügel- und Vogelhalter an den amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Email: tiergesundheit@westerwaldkreis.de, Tel. 02602 124-555) wenden.

Auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie weitergehende Informationen zur Geflügelpest unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.

Die Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Beobachtungsszone in der Gemeinde Stein-Wingert und Mörsbach, im dortigen Hachenburger Forst, kann auf der Homepage des Westerwaldkreises unter www.westerwaldkreis.de eingesehen werden.

Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Symbolbild. Foto: Pixabay

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