Allgemeine Berichte | 23.05.2024

Opferinitiative MissBiT wartet auf Eröffnung des Verfahrens

Sexueller Missbrauch: Bistum Trier wird erstmals von Opfer verklagt

Symbolbild. Foto: Pixabay

Trier. Seit zwei Tagen liegt die Klageschrift dem Landgericht Trier vor, sie wird nun Bischof Ackermann zugestellt. Dem Kläger geht es darum, angemessen entschädigt zu werden – dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich (Mosel) jahrelang als Schulkind in nicht beschreibbarer Weise vergewaltigt wurde.

„Anerkennungsleistungen“ der Kirche sind ein Hohn

Die Folgen der Taten waren und sind gravierend: Sie reichen von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis hin zu Suizidversuchen. Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das auf freiwilligen Leistungen der deutschen Bischofskonferenz beruht, hat für die schweren Folgeschäden nur eine lächerlich geringfügige Summe zugestanden. In den Augen aller Opfer ein Hohn! Dieses Verfahren hat nicht das Geringste zu tun mit rechtstaatlicher Klärung der Fakten oder mit echter Verantwortungsübernahme durch die Bistumsleitungen, die ihre priesterlichen Missbrauchstäter gewähren ließ. Auch christliche Barmherzigkeit erfordert eine angemessene Entschädigung.

Richtungweisendes Urteil aus Köln – Bistum Trier lehnt außergerichtliche Einigung ab

So sieht es auch das Urteil von Köln aus dem Jahr 2023, das in einem vergleichbaren Fall dem Opfer 300.000 Euro Schadenersatz zusprach. Verjährung kann nicht geltend gemacht werden, weil der religiöse Zusammenhang es dem Opfer nachhaltig unmöglich machte, über die erfahrene Gewalt zu sprechen. Die Buß- und Beichtpraxis der Kirche macht es den Tätern leicht, sie an ein dauerhaftes Schweigen zu binden. Das Gericht in Köln bezog sich zudem auf die Amtspflichtverletzung durch den Bischof, der Verdachtsmomenten nicht nachging. Auch in diesem ersten Verfahren gegen das Bistum Trier ist der Verhandlungswert 300.000 Euro. MissBiT rechnet mit dem Erfolg dieses Weges zur Aufarbeitung der Fakten, zur Klärung der Verantwortung und zur Befriedung. Es bleibt nur dieser Weg, nachdem Bischof Ackermann den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung in den Wind geschlagen hat.

Erste Klage im Bistum Trier ist erst der Anfang – MissBiT hat Unterstützungsfonds eingerichtet

Zwei weitere Klageeinreichungen sind in unmittelbarer Vorbereitung: Ein Fall betrifft das Bistum Köln - Kardinal Woelki ist bereits informiert. Ein weiterer bezieht sich auf den stadtbekannten Pater Bernhard aus der Benediktinerabteil St. Matthias. Auch hier steht die Klageschrift vor unmittelbarer Fertigstellung. Diese Klagen werden anwaltlich vorbereitet; die Vorarbeiten und die Begleitung dazu und zu weiteren Prozessen erfolgt durch Justitiar Dr. Rudolf Fischer, einen ehemaligen Richter aus Trier, der allen klagewilligen Betroffenen bei MissBiT zur Seite steht.

Für die Opfer ist der offizielle Klageweg anstrengend und schmerzlich. Da jedes Verfahren enorme Kosten verursacht, hat MissBiT einen Unterstützungsfonds eingerichtet und bittet um Spenden. Weitere Infos gibt es auf www.missbit.de sowie auf facebook und instagram.

Pressemitteilung MissBiT e.V.

Symbolbild. Foto: Pixabay

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  • Nadja : Ganz einfach, sowas muss garnicht beschrieben werden wenn diese Daten vorliegen. Da kein Fremdverschulden vorliegt sollte man so sensible sein und hinterfragen ob es vielleicht Suizid war wegen genau so was ! Passiert leider garnicht so selten.
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