In Rheinland-Pfalz wurden im letzten Jahr 56 Geldautomaten gesprengt, in diesem Jahr gab es bisher 39 Fälle
Bundesweite Kontrollen im Kampf gegen Geldautomatensprengungen

Symbolbild. Foto: ROB
Rheinland-Pfalz. Eine großangelegte, bundesweite Verkehrskontrolle zur Eindämmung des Kriminalitätsphänomens „Geldautomatensprengungen“ fand seinen Abschluss in den frühen Morgenstunden, des 27. Septembers, wie das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mitteilte. Unter der Koordination der spezialisierten Task Force des LKA Niedersachsen schlossen sich mehrere Bundesländer und die Bundespolizei an dieser dritten Fahndungs- und Kontrollaktion an.
Seit dem 24. September waren mobile Polizeistreifen und zivile Einsatzkräfte in besonders gefährdeten Gebieten tätig. Das Ergebnis war eindrucksvoll: Über 8.000 Fahrzeuge wurden bundesweit kontrolliert, 77 Personen festgenommen – allerdings nicht in direktem Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen. Die Festnahmen betrafen unter anderem Einbrüche und illegalen Aufenthalt. Zudem wurden 239 Strafanzeigen gestellt und 197 Ermittlungsverfahren eingeleitet, überwiegend wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Aufenthaltsgesetz sowie wegen Schleusungen und Verkehrsvergehen.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In diesem Jahr verzeichnete das BKA bundesweit 496 Geldautomatensprengungen. Auch Rheinland-Pfalz bleibt von dem Phänomen nicht verschont. In diesem Bundesland wurden im vergangenen Jahr 56 Geldautomaten gesprengt und in diesem Jahr sind es bereits 39 Fälle.
Michael Ebling, der Innenminister von Rheinland-Pfalz, äußerte sich besorgt über die Rücksichtslosigkeit der Täter und betonte die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der Banken im Land, um weitere Angriffe zu verhindern. An den Kontrollen in Rheinland-Pfalz waren insgesamt 222 Polizei-Einsatzkräfte beteiligt, die 514 Fahrzeuge und 687 Personen überprüften.
Mario Germano, Präsident des LKA, hob die Dringlichkeit der Bekämpfung dieses Phänomens hervor. Vor allem der Einsatz von Festsprengstoffen stelle eine potenzielle Gefahr für Unbeteiligte dar. Deshalb würden präventive und repressive Maßnahmen gleichermaßen ergriffen. BA