Katholikenrat im Bistum Trier lud zu Diskussion über Sterbehilfe ein
Sterben in Würde
Neuwied. Mit einer Podiumsdiskussion im Friedrich-Spee-Haus in Neuwied hat der Katholikenrat im Bistum Trier ein aktuelles Thema aufgegriffen: Sterbehilfe und Sterben in Würde. Das oberste Laiengremium im Bistum hat sich zu diesem Thema bereits positioniert: Nicht „Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe im Sterben“, brachte es Dr. Herta Brinkmann, die stellvertretende Vorsitzende, auf den Punkt. Sie hatte gemeinsam mit Ratsmitglied Jose A. Haro Ibañez die Veranstaltung vorbereitet. Auf dem Podium diskutierten der Ethiker Georg Beule, Rechtsanwältin Ruth Hauschild, Palliativmediziner Dr. Eckehardt Louen und Hausärztin Dr. Ingrid Stollhof, die gleichzeitig im Vorstand des Vereins Neuwieder Hospiz aktiv ist. Als Gäste eingeladen waren unter anderem Bundestagsabgeordneter Detlev Pilger und die Landtagsabgeordneten Hedi Thelen und Elisabeth Bröskamp. Hintergrund der Diskussion ist die erste Lesung von vier Gesetzentwürfen zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland. Der Bundestag soll im Herbst abschließend ein Gesetz verabschieden. Bereits jetzt ist bekannt, dass für diese Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben wird.
Information und Ermutigung im Mittelpunkt
Drei Ziele standen im Mittelpunkt des Abends: Die Information über das komplexe Feld der Sterbehilfe und die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie die diskutierten Änderungsvorschläge; die Ermutigung, sich eine Meinung zu dem Thema zu bilden; und Angehörige und Patienten zu stärken, ihre Wünsche auch zu formulieren. So gab zunächst Georg Beule eine Übersicht über die Begrifflichkeiten und die derzeit geltende Rechtslage.
Schilderungen aus dem Mediziner-Alltag
Dr. Eckehardt Louen schilderte in eindringlichen Worten seinen Alltag als Palliativmediziner. „Als Palliativmediziner reicht es nicht, Duftlampen aufzustellen oder wärmende Umschläge zu verabreichen.“ Viele Patienten hätten Angst vor dem Alleinsein, dem Gefühl des Ausgeliefertseins in die Situation. Nach seinem Verständnis ist es Teil seiner Arbeit, diese Ängste zu nehmen und abzubauen - nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den Angehörigen und ihrem Umfeld. „Zu den Patienten hinzugehen, ist in dieser Situation das wertvollste Medikament.“ Wie Palliativ- und Hospizbegleitung im hausärztlichen Alltag aussehen, skizzierte Dr. Ingrid Stollhof. Sie hält die Freigabe des ärztlich assistierten Suizids für nicht erforderlich. Die Möglichkeiten der terminalen Sedierung (die Gabe beruhigender Medikamente bei Sterbenden) hält sie für segensreich: Hier liege es ganz im Ermessen des Hausarztes, alles zu tun, damit der Patient nicht leiden muss.
Einblick in Gesetzesvorschläge
Die Rechtsanwältin Ruth Hauschild gab schließlich einen Überblick über die vorliegenden Gesetzesvorschläge. Gemeinsam sei ihnen allen, dass sie regeln, in welcher Form Ärzte oder Institutionen bei Sterbenden eingreifen dürfen. Der gewerbsmäßigen organisierten Sterbehilfe solle ein Riegel vorgeschoben werden. Darüber hinaus soll Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig eine bessere Versorgung von Sterbenden in der Palliativ- und Hospizmedizin gesichert werden.
Pressemitteilung
Bischöfliche Pressestelle Trier