Bürgerinitiative „Wiederkehrende Beiträge-Verkehrsanlagen“

„Die Entscheidung des Gerichts ist aus unserer Sicht enttäuschend“

30.05.2018 - 10:09

Erpel. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 die Klage der Bürgerinitiative (BI) „Wiederkehrende Beiträge-Verkehrsanlagen“ auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Gemeinderats gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgewiesen.

Das Gericht hat zwar die Zulässigkeit der Klage bejaht, insbesondere die Auffassung der BI bekräftigt, dass die BI als ein gemeindliches Quasi-Organ aktivlegitimiert ist. Dies ist im Hinblick auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch der BI gegen die Ortsgemeinde hinsichtlich der Prozesskosten wichtig.

Allerdings hält das Gericht die Klage für unbegründet, und zwar, weil es sich nicht auf eine zu entscheidende Gemeindeangelegenheit i.S.v. § 17a Abs. 3 Satz 2 GemO beziehe und es den Bestimmtheitsanforderungen nicht genüge. Um es auch Nichtjuristen zu erklären: Das Gericht hat die Fragestellung des Bürgerbegehrens beanstandet und kommt zu dem Ergebnis, dass diese nicht eindeutig genug sei.

Mit den zahlreichen Einwendungen der BI bezüglich des Zustandekommens des ablehnenden Beschlusses des Gemeinderats hat sich das Gericht nicht mehr auseinandergesetzt.

Die Entscheidung des Gerichts ist aus unserer Sicht enttäuschend, der Kernpunkt der Problematik, nämlich die Befragung der Bürgerinnen und Bürger in Erpel, wurde wie schon in den zahlreichen Sitzungen des Gemeinderats von formellen Voraussetzungen überlagert und daher nicht behandelt. Die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung in der Form der direkten Demokratie wird durch die juristischen Hürden nahezu unmöglich gemacht.

Das Ausmaß der Problematik wird dadurch deutlich, dass das Bürgerbegehren an der Bestimmtheit der Fragestellung gescheitert ist. Das Verwaltungsgericht führt hierzu aus: „Das Rechtsinstitut Bürgerbegehren/Bürgerentscheid ist so angelegt, dass die Fragestellung von Gemeindebürgern ohne besondere verwaltungsrechtliche Kenntnisse formuliert werden können soll.“ Wie das in der Praxis gelingen soll, bleibt jedoch ein Geheimnis.

Denn die BI hat die Fragestellung im Vorfeld nicht nur von einer Koblenzer Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht erstellen lassen, sondern anschließend mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel abgestimmt. Wie also soll es den Gemeindebürgern ohne besondere verwaltungsrechtliche Kenntnisse gelingen, die Frage so zu formulieren, dass sie der gerichtlichen Überprüfung standhält?

Es bleibt zu betonen, dass das Verwaltungsgericht nicht über WKB in Erpel entschieden hat. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzungen zum WKB bleibt den anhängigen Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls den nachfolgenden gerichtlichen Verfahren vorbehalten. Aus der Sicht der BI weisen die Satzungen nicht nur zahlreiche formelle Fehler auf, sondern könnten auch aus materiellen Gründen rechtswidrig wenn nicht sogar nichtig sein.

Wir gehen daher davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit dem Thema WKB in Erpel noch des Öfteren beschäftigen wird.

Die BI wird jetzt die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Pressemitteilung

der Bürgerinitiative

„Wiederkehrende Beiträge-Verkehrsanlagen“

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K. Schmidt:
Ich glaube, innerhalb der anderen Parteien verstehen das sehr, sehr viele. Aber weil die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene zu sehr befürchten, Macht abzugeben, oder aus anderen unerfindlichen Gründen, nimmt man dort schon gar nicht mehr wahr, was die eigene Parteibasis denkt. Wenn man...
Amir Samed:
Am meisten nutzt es der AfD aber, dass die in Bund und Ländern regierenden Parteien immer noch nicht verstehen wollen, was ihnen die meisten AfD-Wähler mit ihrer Stimmabgabe eigentlich sagen möchten....
K. Schmidt:
Herr Müller: "Die Lüge gehört zum politischen Geschäft... Man mag mit der Politik der vergangenen Jahrzehnte nicht einverstanden sein, was man auch nicht kann..." Richtig erkannt. Nur wen wählt man nun? Und wie stehen Sie zu der von den "Omas" offenbar gefeierten "Brandmauer", die in sehr vielen Konstellationen...
Gabriele Friedrich:
@Amir Samed, Sie sollten besser aufpassen mit ihrem Betondenken der AfD....
Gabriele Friedrich:
Ach die AfD, blamiert sich mittlerweile nur noch und langsam kommen die Straftaten raus. Ist doch hervorragend wie *Krah* sich selber entfernt von den Wahlplakaten, wie Höcke sich schwitzend blamiert mit seinem Geschichtsbuch und er vor Gericht musste. Die Weidel wird auch immer blasser und Chrupalla...
Amir Samed :
@Utz der Bär, ich bevorzuge wissenschaftliche Literatur. ...
Utz der Bär:
@Amir Samed: Glauben Sie ernsthaft, dass mehr als 200 Jahre Industrialisierung spurlos an unserer Umwelt vorbeigegangen sind? Denken Sie doch einfach mal selber nach, anstatt nachzuplappern, was ihnen irgendwelche Pseudo-Schwurbler auf Tiktok oder wo-auch-immer weismachen wollen! Was uns alle noch viel...
Amir Samed :
@juergen mieller, ich habe schon einiges an Niveaulosen und inhaltsleeren gelesen, Sie schaffen es dies noch zu unterbieten. Solange Sie auf dieser Ebene weiter agieren und sich einer sachlichen Diskussion und Argumentation verweigern, bleiben ihnen Antworten von mir erspart. Es ist nie zu spät, lernen...
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