Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die derzeit häufigsten Fragen

Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten?

Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten?

Wie man handeln muss, wenn der Selbsttest zwei Streifen zeigt oder der offizielle Schnelltest positiv ist, darüber informiert das Gesundheitsamt. Foto: AdobeStock_357915998

29.07.2022 - 15:30

Kreis Mayen-Koblenz. Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Quarantäne, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:


1. Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?


Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen. Bei einem positiven Schnelltest (Bürgertest), der in einer Testeinrichtung durchgeführt wurde, reicht dieser aus. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.


2. Wie lange dauert die Absonderung?


Corona-positive Personen sind verpflichtet sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nach Tag 5 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Eine Freitestung ist nicht mehr nötig. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

• Abstrich am 20. Juli (Tag 1)

• reguläres Isolationsende: 29. Juli

• vorzeitige Beendigung nach Tag 5 (24. Juli) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.


3. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?


Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (Bürgertest), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.


4. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?


Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver Schnelltest mit Zertifikat reicht dafür nicht aus.


5. Wie lange ist diese gültig?


Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sobald bei Genesenen eine Impfung vorliegt, gilt der Nachweis unbegrenzt.


6. Wo kann ich mich testen lassen?


Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ .


7. Wie hoch sind die Kosten für einen Corona Schnelltest in Rheinland-Pfalz?


Kostenlose Bürgertests sind nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit für 3 Euro einen Bürgertest durchführen zu lassen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Stellenmarkt
Weitere Berichte

Kleppern in Viedel

Polch-Viedel. Auch in diesem Jahr findet wieder das Kleppern in Viedel statt. Alle Kinder sind herzlich eingeladen. Es treffen sich alle an Gründonnerstag, 6. April 2023 um 17.30 Uhr, an Karfreitag, 7. April 2023 um 11.30 Uhr und um 17.30 Uhr sowie an Karsamstag, 8. April 2023 um 11.30 Uhr. Treffpunkt ist der Viedeler Bur. mehr...

JunggesellenvereinOber-Polch 1842 e.V.

Jahreshauptversammlung

Polch. Hiermit werden alle Mitglieder des Junggesellenvereins Ober-Polch 1842 e.V. zur diesjährigen Jahreshauptversammlung eingeladen. Diese findet am Freitag, 21. April 2023, 20 Uhr im Forum Polch, Vormaystraße 32 statt. mehr...

Jagdgenossenschaft Trimbs

Versammlung der Jagdgenossenschaft

Trimbs. Am Donnerstag den 27. April 2023, findet um 19.30 Uhr auf dem Nettehof Trimbs die Versammlung der Jagdgenossenschaft statt,zu der alle Mitglieder eingeladen sind. Eigentümer,die an der Versammlung nicht teilnehmen, können sich durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen. mehr...

 
Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
LESETIPPS
GelesenNeueste
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Kommentare
K. Schmidt:
Die Menschen im Tal (und übrigens auch die drumherum) brauchen keine "Signale", erst recht keine "wichtigen Signale". Sie brauchen Taten, echte Handlungen. Kampagnen, Konzepte, Leitbilder, Workshops, Blablabla... Das ist es, was die Politik seit anderthalb Jahren in Sachen Aufbau an "Signalen" sendet....
K. Schmidt:
Demnach wurde also nicht erwähnt, dass die Linke gerne mehr Ausgaben hätte, gleichzeitig aber keine Idee für die Einnahmeseite hat (bzw. nennt). Gut, dass das hiermit noch Erwähnung findet....
Wolfgang Huste:
Schade, dass ich hier nicht erwähnt wurde, obwohl ich mich ebenfalls dezidiert zum Kreishaushalt äußerste, ohne - wie die anderen - "vom Blatt" abzulesen. Ich monierte zum Beispiel, dass es immer noch kein Sozialticket im ÖPNV gibt, für Menschen, die sich nicht auf der Sonnenseite des Lebens befinden...

Sehr gute Gesamtlösung für Altendorf-Ersdorf

Dr. Ulrich Paffenholz:
Danke für diese konstruktive Lösung im Sinne der Kinder und im Sinne des Dorffriedens. Und Blick aktuell ein Dank für diese sachliche Darstellung, abseits tendentiöser Berichtslancierung einiger weniger renitenter Bürger des Ortes. Zur Unterstützung des Projektes gab es zusätzlich private Spenden. Ein...
Service