Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die derzeit häufigsten Fragen
Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten?
Kreis Mayen-Koblenz. Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Quarantäne, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:
1. Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?
Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen. Bei einem positiven Schnelltest (Bürgertest), der in einer Testeinrichtung durchgeführt wurde, reicht dieser aus. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.
2. Wie lange dauert die Absonderung?
Corona-positive Personen sind verpflichtet sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nach Tag 5 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Eine Freitestung ist nicht mehr nötig. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:
Beispiel:
• Abstrich am 20. Juli (Tag 1)
• reguläres Isolationsende: 29. Juli
• vorzeitige Beendigung nach Tag 5 (24. Juli) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.
3. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?
Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (Bürgertest), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.
4. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?
Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver Schnelltest mit Zertifikat reicht dafür nicht aus.
5. Wie lange ist diese gültig?
Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sobald bei Genesenen eine Impfung vorliegt, gilt der Nachweis unbegrenzt.
6. Wo kann ich mich testen lassen?
Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ .
7. Wie hoch sind die Kosten für einen Corona Schnelltest in Rheinland-Pfalz?
Kostenlose Bürgertests sind nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit für 3 Euro einen Bürgertest durchführen zu lassen.
Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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